Zuletzt haben aggressive Bettler in Mainz für Ärger gesorgt, als sie sich Passanten einfach in den Weg gelegt haben, um an Geld zu gelangen (wir berichten). Nun berichten Merkurist-Leser davon, dass sich bestimmte Bettler auch in Parkhäusern aufhalten. So schildert Leserin Susanne beispielsweise, dass dies unter anderem in der Weissliliengasse der Fall ist: „Dort sitzen immer professionelle penetrante Bettler am Kassenautomat“. Sie fragt nun, was die PMG (Parken in Mainz GmbH) tut, um dieses Vorgehen der Bettler zu unterbinden.
Hausverweise ausgesprochen
Diese Masche der Bettler ist der PMG jedenfalls bekannt. Auf Anfrage erklärt deren Pressesprecher Michael Bonewitz, dass man hin und wieder Hinweise von PMG-Kunden bekomme, die sich über Bettler an den Kassenautomaten beschweren. „Unsere Mitarbeitenden verweisen dann auch die Bettler entsprechend des Hauses.“ Zur Unterstützung habe man in der Vergangenheit schon Polizei und Vollzugsdienst eingeschaltet. „Allerdings entfernen sich die Bettler, sobald sie die Polizei sehen“, erklärt Bonewitz. Damit Kunden in den Parkhäusern erst gar nicht in solche Situationen geraten, empfehle man PMG-Kunden, die „Park & Go Karte“ zu nutzen. Damit könnten Kunden die PMG-Parkhäuser auch bargeldlos nutzen, ohne an den Kassenautomaten zu müssen.
Wer aber dennoch in solche Situationen am Kassenautomaten gerät, dem kann mitunter auch von der Polizei geholfen werden – auch wenn diese nicht unbedingt dafür zuständig ist. „Die Polizei ist nur nachgeordnet zuständig, schreitet aber selbstverständlich ein, wenn sie vor Ort angesprochen wird und keinen dringlicheren Einsatz hat“, sagt Markus Weyerhäuser aus der Pressestelle des Polizeipräsidiums Mainz. Das Betteln werde aber grundsätzlich von den Ordnungsbehörden der Gemeinden überwacht und gegebenenfalls geahndet. So sei es in den kommunalen Gesetzen geregelt.
Generell sei das aggressive Betteln, also das proaktive und aufdringliche Fragen nach Geld, in aller Regel eine Ordnungswidrigkeit nach Stadtsatzungen. „Die Polizei würde die (Ordnungswidrigkeiten-)Anzeige aufnehmen, die Personalien der Bettler feststellen und ihnen einen Platzverweis erteilen“, so Weyerhäuser. Den Vorgang würde man dann an die Stadt beziehungsweise das Ordnungsamt zur weiteren Entscheidung übersenden.
Sonderfall Spendenbetrug
Ein nochmal anders gelagerter Fall läge jedoch vor, wenn es sich um sogenannte Spendenbetrüger handle. „Bei dieser Masche geben die Täter an, dass sie für eine gemeinnütze Organisation Geld sammeln, hierfür jedoch keinerlei Genehmigung oder Absprache mit der Organisation haben.“ Ein solches Vorgehen könne auch schon die Schwelle zur Straftat erfüllen, sagt Weyerhäuser. „Es kann sich dann um Betrug handeln.“ In diesem Fall wäre für die Aufnahme und Sachbearbeitung die Polizei zuständig. Außer den oben genannten Maßnahmen erfolge in aller Regel dann auch eine Durchsuchung der Person und die „Sicherstellung der ‘Tatmittel’“, also der Schilder oder Unterschriftenlisten, sowie der Beute, erklärt der Sprecher das Vorgehen der Polizei.