Wer Bettlern kein Geld geben will, geht diesen meistens einfach aus dem Weg. Doch gerade „aggressive Bettler“ werden anscheinend immer kreativer, um zu verhindern, dass Passanten ihnen ausweichen. Die neueste Masche einiger Bettler ist dabei besonders dreist und hat nun offenbar auch Mainz erreicht. Wie Leserin Susanne beobachtet hat, ändern bestimmte Bettler in Mainz ihre Taktik, indem sie sich „neuerdings quer auf den Gehweg legen“. Ein schnelles Vorbeigehen an den bettelnden Personen kann somit erschwert werden. Susanne fragt nun, ob es überhaupt erlaubt ist, dass sich Bettler den Leuten einfach in den Weg legen.
„Gefährdung der Sicherheit“
Die Stadtverwaltung hat zumindest schon einmal Kenntnis von der neue Masche der Bettler. Auf Anfrage von Merkurist erklärt Stadtsprecher Ralf Peterhanwahr, dass die geschilderten „Verhaltensweisen“ den Mitarbeitern des Vollzugsdienstes sehr wohl bekannt seien. Erlaubt sind diese aber nicht. „In dieser Verhaltensweise liegt insbesondere eine allgemeine Gefährdung der Sicherheit und der ‘Leichtigkeit des Verkehrs’, hier speziell des Fußgängerverkehrs.“ Die Stadt sanktioniert deshalb Bettler, die mit dieser Masche versuchen, an das Geld von Passanten zu gelangen. Aus diesem Grund würden Platzverweise erteilt.
Denn konkret liege in diesen Fällen ein Verstoß gegen die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Mainz vor, erklärt Peterhanwahr. Unter Paragraph 2 der Verordnung heißt es nämlich, dass es „auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen verboten ist, in aggressiver, aufdringlicher, bedrängender, behindernder oder störender Form sowie mit oder durch Minderjährige oder organisiert zu betteln“.
Doch wie sieht es eigentlich insgesamt mit dem aggressiven Betteln in Mainz aus? Wie Stadtsprecher Peterhanwahr erläutert, habe man im Jahr 2024 insgesamt 145 Verstöße festgestellt. „Es wurden Platzverweise und Verwarnungsgelder erhoben.“ Wie hoch die von den Bettlern einbehaltenen „Sicherheitsleistungen“ konkret waren, ist nur annähernd bekannt. Laut Peterhanwahr liegt die Zahl etwa im vierstelligen Bereich.