Die im Februar in Fiersbach (Kreis Altenkirchen) tot aufgefundene Wölfin wurde mit Schrotmunition getötet. Das teilt die Staatsanwaltschaft Koblenz mit. Die Behörde hat ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) hat als Obere Naturschutzbehörde Strafanzeige gestellt. Die Sektion des neun Monate alten Jungtieres habe eindeutig ergeben, dass die Wölfin an den Folgen des Abschusses gestorben sei (Wir berichteten). Die SGD Nord betont: Der Abschuss eines Wolfes ist grundsätzlich eine Straftat - es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor.
Jagdverband distanziert sich
Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz (LJV) verurteilt die Tat „aufs Schärfste“. „Diese Handlung stellt einen groben Rechtsverstoß dar“, sagt LJV-Präsident Dieter Mahr. Der Verband will einen Strafantrag gegen Unbekannt stellen. Wölfe seien im Rahmen der EU-Naturschutz-Richtlinien „streng geschützt“ und unterlägen nicht dem Jagdrecht.
Auch der Naturschutzbund (Nabu) äußert sich zu dem Fall. „Der Fall zeigt, dass immer noch viel Aufklärungsarbeit nötig ist, damit wir endlich einen gesunden Umgang mit dem Wolf als heimische Tierart lernen“, sagt Ann-Sybil Kuckuk, Naturschutzreferentin beim Nabu Rheinland-Pfalz.