Die TuS Koblenz ist auch mit ihrer Berufung gegen die Wertung der 1:5-Niederlage gegen den TSV Gau-Odernheim gescheitert. Wie unter anderem die Rhein-Zeitung berichtet, hat das zuständige Verbandsgericht die Berufung als unbegründet abgewiesen. Damit bleibt das Ergebnis des Oberliga-Spiels bestehen.
Der Verein war bereits am 5. Spieltag unter Protest zum Auswärtsspiel in Gau-Heppenheim angetreten (Merkurist berichtete). Aus Sicht der Koblenzer entsprach der Ausweichplatz des TSV Gau-Odernheim nicht den vorgeschriebenen Mindestmaßen. Bereits vor der Partie wurden seitens der TuS Bedenken beim Verband hinterlegt, das Spiel auszutragen. Nach der Niederlage legte die TuS offiziell Protest beim Fußball-Regionalverband Südwest ein. Dieser wurde jedoch in erster Instanz von der Spruchkammer abgewiesen, obwohl eine spätere Vermessung ergab, dass der Platz an einigen Stellen mit 57,2 Metern tatsächlich schmaler war als die geforderten 60 Meter.
Urteil bleibt bestehen, Begründung ändert sich
Gegen diese Entscheidung legte die TuS Koblenz Berufung ein. Das Verbandsgericht kam nun zum selben Ergebnis, begründete sein Urteil laut dem Bericht der Rhein-Zeitung aber anders. Es hätten keine besonderen Umstände vorgelegen, die das Spielergebnis beeinflusst hätten. Zudem seien die Regeln des Regionalverbands nicht mit staatlichem Recht gleichzusetzen, was den Verbänden einen gewissen Spielraum in der Auslegung gebe.
„Wir akzeptieren das Urteil natürlich, teilen aber die Auffassung des Verbandsgerichts ausdrücklich nicht“, wird TuS-Präsident Christian Krey zitiert. Er stellt klar: „Es ging uns nie um die nachträgliche Bewertung einer sportlichen Niederlage, sondern um die Einhaltung verbindlicher Wettbewerbsregeln.“ Auf Seiten des TSV Gau-Odernheim zeigt man sich erleichtert. Trainer Florian Diel sagt: „Ich bin glücklich, dass die Punkte, die wir sportlich fair und eindrucksvoll errungen haben, auch Bestand haben.“ Da das Urteil in letzter Instanz fiel, behält Gau-Odernheim die drei Punkte.