Die TuS Koblenz hat Berufung gegen das Urteil der Spruchkammer des Fußball-Regional-Verbandes Südwest eingelegt. Das teilte der Verein am Mittwochabend mit. Damit geht der Streit um die Wertung des Oberliga-Spiels gegen den TSV Gau-Odernheim in die nächste Instanz.
Schon vor der Partie Ende August hatte die TuS Koblenz beim Verband Bedenken geäußert und die Regelkonformität der Spielfeldgröße des Ausweichplatzes in Gau-Heppenheim bezweifelt. Nach der 1:5-Niederlage legte der Verein dann offiziell Protest ein.
Platz war nachweislich zu klein
Eine nachträgliche Vermessung hatte ergeben, dass der Platz an seiner schmalsten Stelle nur 57,2 Meter misst und damit fast drei Meter schmaler ist als das in den Oberliga-Statuten geforderte Mindestmaß von 60 Metern.
Die Spruchkammer hatte den Protest der TuS gegen die Wertung der Partie am 23. September dennoch zurückgewiesen. In ihrem Urteil stellte die Kammer zwar fest, dass der Platz nicht den Vorgaben der Spielordnung entsprach, lehnte den Protest aber ab. Die Begründung: Die Bedingungen seien für beide Mannschaften gleich gewesen. Mit der Berufung macht die TuS Koblenz nun von der Möglichkeit Gebrauch, diese Entscheidung in der nächsten Instanz überprüfen zu lassen.