Das Bürgerbegehren zur „Koblenzer Baumschutzsatzung“ ist rechtlich zulässig. Das hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich festgestellt. Damit rückt ein Bürgerentscheid über die Wiedereinführung der Satzung in greifbare Nähe. Die Initiative will die Entscheidung des Stadtrats vom März 2026 rückgängig machen, mit der die Satzung zum Schutz des Baumbestandes aufgehoben wurde (Merkurist berichtete).
Wie aus den Sitzungsunterlagen der Stadt hervorgeht, hatten die Vertreter des Bürgerbegehrens am 27. Juli die gesammelten Unterschriften eingereicht. Ziel der Initiative ist es, durch einen Bürgerentscheid die Wiedereinführung der Baumschutzsatzung zu erreichen. Der Stadtrat hatte im März mit 30 zu 24 Stimmen beschlossen, die Satzung aufzuheben und durch ein Konzept mit Anreizen und freiwilligen Pflanzungen zu ersetzen.
Rechtliche Hürde genommen
Bevor es zu einem Bürgerentscheid kommen kann, musste der Stadtrat die Zulässigkeit des Begehrens prüfen. Die Prüfung ergab, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. So wurden insgesamt 7.114 Unterschriften gesammelt, von denen 5.788 als gültig anerkannt wurden. Erforderlich wären 4.205 Unterschriften gewesen, was fünf Prozent der Wahlberechtigten bei der letzten Kommunalwahl entspricht.
Auch die gesetzte Frist wurde eingehalten. Das Begehren, das von Sieglinde Karges, Marcel Hoffmann und Jens Woch vertreten wird, enthält zudem eine klar formulierte Frage, die mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann: „Der Koblenzer Stadtrat hat den Schutz der Bäume abgeschafft. Sind Sie dafür, die Aufhebung der Baumschutzsatzung der Stadt Koblenz (AT/0011/2026) rückgängig zu machen?“ Der Stadtrat stimmte der Zulässigkeit mit 20 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 22 Enthaltungen zu.
Wie es nun weitergeht
In den kommenden Monaten werden die weiteren Schritte abgestimmt. Zunächst muss eine öffentliche Bekanntmachung erarbeitet werden, die unter anderem den Termin und Gegenstand des Bürgerentscheids sowie die Standpunkte von Stadtspitze, Stadtrat und den Vertretern des Bürgerbegehrens enthält. Auch die Kosten der Maßnahme müssen dargelegt werden.
Ein möglicher Bürgerentscheid könnte laut Verwaltung ab Januar 2027 an einem Sonntag stattfinden. Die Kosten für die Durchführung werden auf rund 142.000 Euro geschätzt. Der Bürgerentscheid könnte allerdings noch abgewendet werden: Sollte der Stadtrat beschließen, die Baumschutzsatzung wie von der Initiative gefordert wieder einzuführen, würde der Urnengang entfallen.