Im März dieses Jahres ist die Elektrizitätswerk Rheinhessen Aktiengesellschaft (EWR AG) von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz abgemahnt worden. Der Grund: Das Energieversorgungsunternehmen hatte gegen seine gesetzlichen Pflichten verstoßen, die Strom- und Gasabrechnungen innerhalb von sechs Wochen an seine Kunden zu verschicken. Doch pünktlich zum Stichtag konnte der „Abrechnungsstau“ nun bewältigt werden, heißt es auf der Webseite der Verbraucherzentrale.
„Verbraucherschutz erfolgreich gestärkt“
Anfang des Jahres 2024 hatten sich „in einer Vielzahl von Fällen“ Kunden beschwert, weder Strom- noch Gasabrechnungen aus dem letzten Vertragsjahr von der EWR erhalten zu haben, so die Verbraucherzentrale. Dabei sollen nur Kunden betroffen gewesen sein, deren Jahresabrechnungen noch Verbrauchsdaten aus dem Jahr 2023 enthielten. Daraufhin wurde die EWR von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz abgemahnt. Dabei wurde vereinbart, dass „der Abrechnungsstau bewältigt werden muss“ – und das bis Ende September 2024.
Dieses Ziel soll die EWR erreicht haben und „nach eigenen Angaben über 99 Prozent der Fälle bearbeitet haben“, so die Verbraucherzentrale. Heike Troue, Vorstand der rheinland-pfälzischen Verbraucherzentrale, ist davon überzeugt, dass durch die Abmahnung sowie durch die anschließenden Verhandlungen „der Verbraucherschutz erfolgreich gestärkt werden konnte.“
Auch jetzt noch können Verbraucher Fälle melden, in denen das letzte Vertragsjahr mit Zeiträumen aus 2023 zu spät abgerechnet wurde. Sollte so etwas vorkommen, ist vereinbart, dass die EWR AG entsprechende Vertragsstrafen an die betroffenen Kunden zahlen wird, heißt es auf der Seite der Verbraucherzentrale. Kunden, die erst 2024 einen Vertrag mit der EWR abgeschlossen haben, sind übrigens nicht betroffen.