Ein 22-Jähriger ist am Montag (16. Juni) vom Wormser Amtsgericht für eine Körperverletzung verurteilt worden. Auslöser war angeblich eine Beleidigung mit dem N-Wort (wir berichteten).
Konflikt nach Pfeddersheimer Kerb 2023
Wie die Wormser Zeitung berichtet, geht das Gericht davon aus, dass der damals 20-Jährige einen Studenten verprügelt hat. Der Vorfall ereignete sich im August 2023 in Worms-Pfeddersheim am Rand der dortigen Kerb. Das Opfer soll mit einem stark angetrunkenen Freund auf dem Heimweg gewesen sein, als der Angeklagte es mit zwei Begleitern angegriffen haben soll.
Zuvor soll das Trio dem betrunkenen Freund des Opfers vorgeworfen haben, das N-Wort gegen sie benutzt zu haben. Der Student habe schlichten wollen, sei stattdessen aber verprügelt worden und habe Kniestöße gegen das Becken erlitten. Er habe Schmerzen und Hämatome davongetragen, aber nicht behandelt werden müssen.
Das Gericht entschied dem Blatt zufolge, den Fall nach Jugendstrafrecht zu behandeln. Bei dem 22-Jährigen sollen Entwicklung und Reife verzögert sein. Er sei arbeitslos, habe bereits zwei Ausbildungen abgebrochen und lebe bei seiner Mutter. Allerdings soll der junge Mann mehrfach vorbestraft sein, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung.
Angeklagter plädiert auf „Filmriss“
Während des Prozesses gab der 22-Jährige laut der Zeitung an, einen „Filmriss“ zu haben und sich nicht an den besagten Abend erinnern zu können. Er habe allerdings einem Vergleich zugestimmt. Denoch soll die Richterin sich gewünscht haben, dass er sich entschuldigt hätte. Ob das N-Wort wirklich gefallen sei, könne man nicht mehr feststellen.
Nichtsdestrotrotz wurde die Körperverletzung nach Angaben der Wormser Zeitung geahndet. Die Strafe besteht demnach in einer Verwarnung und 90 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Außerdem müsse der 22-Jährige Beratungsgespräche bei der Drogenhilfe wahrnehmen, um seinen Alkohol- und Cannabiskonsum in den Griff zu bekommen. Zusätzlich solle er monatlich Nachweise über Bewerbungen vorlegen.