Am Mittwoch (6. August) sollte am Amtsgericht Worms eine Gerichtsverhandlung gegen einen 58-jährigen Mann stattfinden. Ihm wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, seine von ihm getrennt lebende Ehefrau im Juli 2024 mit dem Tod bedroht zu haben.
Genauer gesagt soll der Mann gegenüber seiner Frau in einer Moschee in Worms mit einem Messer Stichbewegungen angedeutet und gerufen haben, er wolle sie umbringen. Daraufhin ist die Frau laut Staatsantwaltschaft zur Polizei geflüchtet und erstattete Anzeige gegen den 58-Jährigen (wir berichteten).
Alle standen zur Hauptverhandlung bereit
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte die Strafrichterin beim Wormser Amtsgericht einen Strafbefehl gegen den Mann erlassen. Der Ehemann legte jedoch Einspruch ein. Deswegen wurde für den Mittwoch die Gerichtsverhandlung angesetzt.
Als sich im Gerichtssaal bereits die Richterin, die Protokollantin, die Vertretung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagte mit einem Dolmetscher und einem Rechtsanwalt eingefunden hatten, kam es aber doch nicht zur Verhandlung: Bevor die Sitzung beginnen sollte, ließ der Angeklagte seinen Einspruch fallen. Damit wird der Strafbefehl rechtskräftig und gilt quasi wie ein Gerichtsurteil.
Was bedeutet das für den Angeklagten?
Ein Strafbefehl wird nur bei kleineren Straftaten erlassen, bei denen es sich um einfache und eindeutige Sachverhalte ohne umfangreiche Beweisaufnahme handelt oder der Beschuldige gesteht, erklärt das Bundesjustizmisterium. Meistens wird eine Geldstrafe in Form von Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe auf Bewährung von bis zu einem Jahr verhängt. Bei Verbrechen, die mit einer längeren Freiheitsstrafe geahndet werden sollen, kann der Strafbefehl nicht angewandt werden.
Der beschuldigte Ehemann dürfte somit aller Wahrscheinlichkeit nach nun eine Geldstrafe für seine Morddrohung erhalten haben. Weil er dem Strafbefehl doch nicht mehr widerspricht, wendet er letztlich nichts gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ein. Dann kann das Gericht den von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl nach Prüfung direkt erlassen, ohne dass es zur Hauptverhandlung kommt.