Im Laufe des Jahres 2024 wurden neue Gesetze und Regelungen für das kommende Jahr angekündigt. 2025 treten sie jetzt in Kraft – die wichtigsten Änderungen erfahrt ihr hier.
ÖPNV und Deutschlandticket werden teurer
Zum 1. Januar steigen die Ticketpreise im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Worms. Eine Einzelfahrkarte der Preisstufe Null für das Wormser Stadtgebiet kostet dann 2,20 statt bisher 2,10 Euro, eine Einzelfahrkarte für das gesamte Verbundgebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) 14,90 statt bisher 13,90 Euro. Die Preise von Tages-, Wochen- und Monatskarte steigen dementsprechend ebenfalls.
Auch das bundesweit gültige Deutschlandticket wird im kommenden Jahr teurer. Statt bisher 49 Euro müssen Nutzer künftig 58 Euro im Monat zahlen.
Altkleider dürfen nicht mehr in den Restmüll
Ab Januar tritt in Deutschland eine EU-weite Richtlinie für die Entsorgung von Altkleidern in Kraft. Textilien, ob noch tragbar, abgenutzt oder beschädigt, müssen dann im Altkleidercontainer entsorgt werden. Auch Handtücher und Bettwäsche zählen dazu. So sollen Textilien künftig besser recycelt werden.
Briefzustellung dauert länger und kostet mehr
Im kommenden Jahr gibt es gleich mehrere Änderungen bei der Deutschen Post: Die Zustellung von Briefen kann dann länger dauern als gewohnt. Das neue Postgesetz sieht vor, dass 95 Prozent der Briefe künftig erst nach drei statt bisher zwei Werktagen ihren Empfänger erreichen müssen. Außerdem steigen die Kosten für den Versand von Briefen. Ein einfacher Standardbrief kostet künftig 95 statt bisher 85 Cent. Auch der Versand von Paketen wird teurer.
Elektronische Patientenakte kommt
Ab Januar erhalten alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePa), zunächst in zwei Modellregionen, ab März bundesweit. Die ePa enthält Informationen wie Medikationslisten und Arztberichte und kann vom Patienten über eine App selbst verwaltet werden. Private Krankenkassen können ebenfalls eine ePa anbieten.
Beitragserhöhungen bei der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung
Im kommenden Jahr steigt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung auf 66.150 statt bisher 62.100 Euro jährlich. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steigt bundesweit auf 8050 Euro monatlich statt bisher 7450 Euro in den neuen und 7550 Euro in den alten Bundesländern. Gutverdienende zahlen dementsprechend höhere Beiträge. Auch der Beitragssatz für die Pflegeversicherung wird zum 1. Januar auf 3,6 Prozent angehoben. Kinderlose zahlen sogar 4,2 Prozent.
Mindestlohn- und Rentenerhöhung
Zum 1. Januar wird der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben. Auch einige branchenspezifische Mindestlöhne steigen im neuen Jahr, so in der Pflegebranche. Ab Mai erhalten Pflegefachkräfte zum Beispiel mindestens 19,50 Euro brutto pro Stunde. Eine weitere Erhöhung der Mindestlöhne in der Altenpflege ist für den 1. Juli geplant. Die gesetzliche Rente soll ab 1. Juli ebenfalls um 3,5 Prozent angehoben werden.
Kindergeld und Grundfreibetrag steigen
Für das Jahr 2025 haben Bundestag und Bundesrat ein milliardenschweres Entlastungspaket beschlossen: Das Kindergeld wird um fünf Euro auf 255 Euro pro Kind angehoben. Der Grundfreibetrag wird um 312 Euro auf 12.096 Euro angehoben.
CO2-Preis steigt
Zum 1. Januar steigt der CO2-Preis von 45 auf 55 Euro pro Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid. Heizen und Tanken werden dementsprechend teurer.
Namensrechtreform
Zum 1. Mai tritt die Namensrechtsreform in Kraft. Ehepaare können künftig einen gemeinsamen Doppelnamen wählen, der die Nachnamen beider Partner kombiniert. Auch Kinder können einen Doppelnamen tragen, unabhängig davon, ob die Eltern einen solchen führen.
Reisepass: Passbilder nur noch digital
Ab Mai gibt es eine wichtige Änderung bei der Beantragung eines Reisepasses zu beachten: Passbilder müssen künftig digital eingereicht werden, das Passfoto auf Papier hat damit ausgedient. Außerdem können sich Antragsteller ihren neuen Reisepass künftig nach Hause schicken lassen.
Vereinheitlichte Ladekabel
Am 28. Dezember 2024 ist eine weitere EU-Richtlinie in Kraft getreten: Elektronische Kleingeräte wie Handys, Tablets und Kopfhörer dürfen künftig nur noch mit einheitlichem USB-C-Ladekabel verkauft werden.