Teurer Wohnraum: Grundsteuer-Drama in Worms geht weiter

Die Stadt appelliert an die Landesregierung, bei der Grundsteuer-Reform nachzubessern – ansonsten würde der Wohnraum zu teuer. Besonders brisant: Eigentümer und damit indirekt auch Mieter werden in Worms schon stark zur Kasse gebeten.

Teurer Wohnraum: Grundsteuer-Drama in Worms geht weiter

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt seit diesem Jahr in Worms höher als in jeder anderen kreisfreien Stadt in Rheinland-Pfalz, nämlich bei 633 Prozent. Das bedeutet, dass hier vor allem Wohnungseigentümer viel zahlen müssen – und diese können die Belastung über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Doch damit nicht genug: Wie die Pressestelle der Stadt Worms am Freitag mitteilt, droht der Stadt nun eine Erhöhung des Hebesatzes auf 820 Prozent.

Was war passiert? Wegen neuer Bewertungsregeln, die mit der Grundsteuerreform für 2025 eintreten, verlieren Geschäftsgrundstücke laut Stadt „überproportional an Wert“, weshalb sie von da an weniger zum Grundsteuer-Gesamtaufkommen der Stadt beitragen. Das Bundesfinanzministerium fordert jedoch, dass die Grundsteuerreform von den Kommunen und kreisfreien Städten „aufkommensneutral“ umgesetzt wird – dass sie also genauso viel über die Grundsteuer einnehmen wie zuvor.

Land soll Belastung von Wohneigentümern verhindern

Um dies beim gleichzeitigen Einkommensverlust über die Geschäftsgrundstückbesteuerung leisten zu können, müssten die Kommunen und kreisfreien Städte die Steuer auf Wohngrundstücke erneut erhöhen, heißt es aus der Stadtverwaltung. Auf Merkurist-Anfrage erhalten wir folgende Antwort: „Das Bundesmodell führt bei fast 40 Prozent der Kommunen in Rheinland-Pfalz und insbesondere auch in unserer Stadt zu einer erheblichen Belastungsverschiebung zu Lasten von Wohngrundstücken.“ In Worms würde das laut einer Pressemitteilung aus der Verwaltung die oben erwähnte Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes B auf 820 Prozent bedeuten.

Schon die letzte Erhöhung auf 633 Prozent sei laut Stadt nötig gewesen, weil die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sonst den städtischen Haushalt nicht genehmigt hätte. „Trotz Anhebung der Hebesätze verbleibt 2024 ein erhebliches Defizit in Höhe von circa 39 Mio. Euro (Stand 30.6.2024). Eine weitere Anhebung würde zwar Einzelne noch stärker belasten, die Stadt dem Ziel des Haushaltsausgleichs jedoch kein Stück näherbringen“, lautet die Stellungnahme.

Darum appelliert die Stadt Worms nun mit weiteren Städten nach einem Städtetag an die Landesregierung, dem Beispiel anderer Bundesländer zu folgen: Man solle die Situation entschärfen, indem man landesspezifische Steuermesszahlen vorlege. Das sei bisher nicht nur versäumt worden: „Die Landesregierung vertritt offenbar den Standpunkt, dass eine regional auftretende Mehrbelastung von Wohnraum nicht unbedingt zu beheben sei, da diese vielmehr eine Folge der jahrzehntelangen Unterbewertung von Wohngrundstücken – insbesondere bei Ein- Zweifamilien­häusern – sei“, so die Stadt.

Nachdem der Bund nun ebenfalls Änderungen an der Grundsteuerreform abgelehnt habe, sei die Forderung klar: Rheinland-Pfalz müsse nun „eine Verteuerung von Wohnraum und eine damit einhergehende zusätzliche Belastung für Bürger unbedingt durch landesgesetzliche Regelungen verhindern.“ Das könne das Land zum einen mit der erwähnten landesgesetzlichen Anpassung der Steuermesszahlen erreichen, alternativ könnte es laut Stadtverwaltung eine sogenannte Härtefallregelung einführen oder bei den Hebesätzen künftig zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien unterscheiden.

Wie in Worms damit umgegangen wird, wenn keine dieser Maßnahmen ergriffen wird, bleibt abzuwarten. Noch haben die zuständigen Wormser Gremien und der Stadtrat keine endgültigen Positionen zur Aufkommensneutralität und einer möglichen erneuten Hebesatzerhöhung der Grundsteuer B bezogen.