Mann soll Mädchen (13) aus Worms sexuell missbraucht haben

Nachdem eine 13-Jährige aus Worms im Internet einen Mann aus Nordrhein-Westfalen kennengelernt hatte, soll sie von ihm erpresst und in einem Hotel missbraucht worden sein. Nun steht der 36-Jährige vor Gericht.

Mann soll Mädchen (13) aus Worms sexuell missbraucht haben

Weil er ein 13-jähriges Mädchen aus Worms sexuell missbraucht haben soll, wird einem 36-jährigen Nordrhein-Westfalen ab Montag der Prozess vor dem Mainzer Landgericht gemacht. Das teilt die Staatsanwaltschaft mit.

Von Internetbekanntschaft erpresst und missbraucht

Der Mann war bereits im Dezember 2022 vom Landgericht Mainz zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, damals unter anderem wegen „zwei tatmehrheitlichen Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und vier tatmehrheitlichen Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern“. Allerdings legte die Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof Revision ein, weil die Strafe ihr zu milde erschien. Der Bundesgerichtshof entschied, das Urteil teilweise aufzuheben, weshalb nun erneut vor dem Mainzer Landgericht gegen den 36-Jährigen vorgegangen wird.

Konkret soll der Nordrhein-Westfale das Mädchen aus Worms sowohl dazu gebracht haben, pornografisches Material von sich anzufertigen und zu verbreiten, als auch sexuelle Handlungen an ihr vollzogen haben. Zwischen dem 19. April 2018 und dem 15. Mai 2018 soll er die 13-Jährige zwölf Mal dazu veranlasst haben, ihm über einen Messenger-Dienst Fotos und Videos davon zuzusenden, wie sie sexuelle Handlungen an sich selbst vornahm. Zum Teil soll das Mädchen sich geweigert haben, diese Aufnahmen zu machen. Der Angeklagte soll ihr daraufhin gedroht haben, bereits entstandene Aufnahmen auf einer Pornoplattform im Internet zu veröffentlichen. Er kannte das Mädchen aus Worms wohl aus dem Internet. Auch eine andere minderjährige Person soll teilweise an den Chats beteiligt gewesen sein.

Außerdem soll der Angeklagte sich mit dem Mädchen in einem Hotel getroffen und dort sexuelle Handlungen an ihr vollzogen haben, obwohl er gewusst haben soll, wie alt sie war. Davon soll er auch Aufnahmen angefertigt und sie an die weitere minderjährige Person in einem der Chats geschickt haben. Das Verfahren kam in Gang, als ein naher Angehöriger der 13-jährigen Wormserin die Chats auf ihrem Handy entdeckte. Der Angeklagte gestand teilweise.

Staatsanwaltschaft Mainz will höhere Strafe

Der Bundesgerichtshof entschied, dass der sexuelle Missbrauch in dem Hotelzimmer neu verhandelt werden müsse. Die Vorkommnisse dort wurden nämlich 2022 als einheitliche Tat gewertet. Allerdings soll zwischen den einzelnen Akten ein mehrstündiger Schlaf gelegen haben. Weiterhin merkte der Bundesgerichtshof an, dass es eventuell weitere Unterbrechungen zwischen den Akten gegeben haben könnte. Somit könnte das Geschehen auch als mehrere tatmehrheitliche Taten gewertet werden. In diesem Fall wäre die Strafe höher.

Die 1. Strafkammer (Jugendauffangkammer) verhandelt den Fall darum nun ab Montag, 24. Februar, neu. Eine Fortsetzung ist für den 10. März geplant.