Heimtückischer Mord an eigener Tochter? Anklage gegen Eltern erhoben

Eine Frau und ein Mann sind angeklagt, in Worms ihre gemeinsame Tochter (15) heimtückisch ermordet zu haben. Sie sollen ihr opioidhaltige Medikamente verabreicht und sie dann erdrosselt haben.

Heimtückischer Mord an eigener Tochter? Anklage gegen Eltern erhoben

Wegen des Verdachts eines gemeinsamen heimtückischen Mordes an ihrer gemeinsamen Tochter befinden sich eine Frau (34) und ein Mann (40) in Untersuchungshaft. Die Eltern sollen im Juni 2024 ihre Tochter erst mit Medikamenten betäubt und dann erdrosselt haben. Wie die Staatsanwaltschaft Mainz nun mitteilt, wurde gegen die beiden nun Anklage wegen gemeinschaftlichen Mordes erhoben, nach „Abschluss umfangreicher Ermittlungen“.

Den beiden Angeschuldigten wird vorgeworfen, ihre 15 Jahre alte Tochter nach einem gemeinsamen Tatplan getötet zu haben. Dazu soll die Frau dem Mädchen zunächst in der gemeinsamen Wohnung in Pirmasens zwei Tabletten eines opioidhaltigen Medikaments verabreicht haben. Anschließend haben die Eltern sie gemeinsam nach Worms-Rheindürkheim gefahren. Dort bekam sie weitere Tabletten. Daraufhin befand sich die 15-Jährige in einem hilflosen Zustand.

Mit Schal erdrosselt

Die Mutter soll ihr dann einen Schal umgelegt haben, mit dem sie der Vater erdrosselt haben soll. Danach wurde die 15-Jährige bewusstlos in den Rhein geworfen. Sie starb letztendlich an den Folgen der Gewalteinwirkung gegen den Hals und an Ertrinken.

Wegen dieses Vorgehens spricht die Staatsanwaltschaft von einem Mord aus Heimtücke. „Niedrige Beweggründe“ konnten allerdings nicht hinreichend sicher belegt werden. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft töteten die Angeschuldigten, weil sie im Lebenswandel ihrer Tochter eine Gefahr für das Familienleben sahen; religiöse Gründe oder kulturelle Wertvorstellungen stellten dabei laut Staatsanwaltschaft „kein bestimmendes Motiv“ dar.

Die Leiche des Mädchens war am 18. Juni am Wormser Rheinufer gefunden worden. Der Körper der 15-Jährigen hatte Einblutungen an der Halsmuskulatur aufgewiesen, Blutergüsse am Oberkörper, an den Armen und den Beinen. Daraufhin wurde er obduziert. Die Mutter hatte sich zuvor bei der Polizei gemeldet, die daraufhin eine Suchaktion startete. Die Eltern galten damals schon als dringend tatverdächtig.

Nun wird das Mainzer Landgericht darüber entscheiden, ob die Anklage sowie die Eröffnung des Hauptverfahrens zugelassen wird. Anschließend werden die Termine bekannt gegeben.