Versuchter Totschlag bei Worms: Osthofener sticht Messer in Hals

Ein 27-jähriger Mann steht ab Dienstag vor dem Landgericht Mainz, weil er den Freund seiner Halbschwester fast getötet haben soll. Die Staatsanwaltschaft fordert Sicherheitsverwahrung.

Versuchter Totschlag bei Worms: Osthofener sticht Messer in Hals

Ein 27-jähriger Osthofener muss sich ab Dienstag, 25. März, vor dem Landgericht Mainz verantworten. Vorgeworfen wird ihm versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Offenbar auf stark blutendes Opfer am Boden eingestochen

Der Beschuldigte soll sich im September 2024 am Haus seiner Eltern in Osthofen aufgehalten haben. Als er von einem Spaziergang zurückgekommen sei, habe er zufällig den Freund seiner Halbschwester getroffen. Dieser soll den Angeklagten gefragt haben, ob er ihm nicht die Hand geben wolle. Daraufhin habe der 27-Jährige ihn unvermittelt mit einem Klappmesser angegriffen. Laut Landgericht befand der Beschuldigte sich dabei in einem Zustand „wahnhafter Realitätsverkennung“.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dem Freund seiner Halbschwester das Messer in den Hals gestochen zu haben. Als das Opfer floh, soll er ihm hinterhergerannt sein. Der Verletzte habe stark aus einer Halswunde geblutet, sei auf einer Straße gestolpert und zu Boden gefallen. Das habe der Beschuldigte ausgenutzt, um sich auf ihn zu knien und ihn mit weiteren, wahllosen Messerstrichen und -schnitten zu überziehen.

Gestoppt habe den Beschuldigen erst, dass Familienangehörige und weitere Zeugen ihn heftig getreten und wegzogen hätten. Der Freund der Halbschwester habe ins künstliche Koma versetzt werden müssen, außerdem soll er eine Notoperation gebraucht haben. Er habe erhebliche Verletzungen davongetragen.

Staatsanwaltschaft will Sicherheitsverwahrung für den Beschuldigten

Der Prozess gegen den 27-Jährigen ist ein Sicherungsverfahren: eine besondere Verfahrensart, die angewendet werden kann, wenn ein normales Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder dauernder Verhandlungsunfähigkeit des Beschuldigten nicht durchgeführt werden kann. Ziel der Staatsanwaltschaft Mainz ist, den 27-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus unterbringen zu lassen. Nach einem sogenannten Unterbringungsbefehl befindet sich der mutmaßliche Täter dort bereits.

Für das Verfahren vor dem Landgericht Mainz sind im April sieben Fortsetzungstermine angesetzt, der letzte davon am 24. April. Unter Umständen fällt das Urteil bereits früher.