Wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs muss ein 36-jähriger Mann für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Mainz entschieden, wie der SWR berichtet. Der Fall war zum zweiten Mal vor Gericht verhandelt worden.
Opfer war 13 Jahre alt
Der Mann hatte sein Opfer im Internet kennengelernt. Laut Gericht wusste er, dass das Mädchen zur Tatzeit erst 13 Jahre alt war. Zweimal hatten sich der Mann und das Mädchen in einem Wormser Hotel getroffen und dort übernachtet. Dabei soll es mehrfach zu sexuellen Handlungen gekommen sein (wir berichteten).
In einem ersten Prozess war der Mann, der aus Nordrhein-Westfalen stammt, 2022 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Grund dafür waren unter anderem sein Geständnis und dass er nicht vorbestraft war. Außerdem wertete das Gericht es als strafmildernd, dass die Initiative von dem Mädchen ausgegangen sei.
Der erste Prozess hatte ergeben, dass die damals 13-Jährige Fotos und Videos mit sexuellen Inhalten von sich auf Instagram gepostet hatte. Sie hatte ein für die Sado-Maso-Szene typisches Profil von sich angelegt. So war der damals 30-Jährige auf die Schülerin aufmerksam geworden.
Aufgeflogen war die Tat, weil die jüngere Schwester des Mädchens Fotos auf dem Handy der 13-Jährigen gefunden und den Eltern davon erzählt hatte. Die Eltern schalteten daraufhin die Polizei ein.
Staatsanwaltschaft legte Revision ein
Aus Sicht der Mainzer Staatsanwaltschaft fiel das erste Urteil 2022 zu milde aus. Sie legte Revision beim Bundesgerichtshof ein und hatte damit Erfolg. Im neuen Urteil wurden dem Mann zwei Monate Haft wegen der langen Verfahrensdauer erlassen.