Ein 78-jähriger Mann muss sich ab Donnerstag vor dem Landgericht Mainz verantworten, weil er einen Nachbarn mit einem Vorschlaghammer attackiert und verletzt haben soll. Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung.
Angeklagter soll sich bedroht gefühlt haben
Die Tat soll der Angeklagte im September 2023 auf dem Grundstück seines Nachbarn in einer kleinen Ortsgemeinde im Landkreis Alzey-Worms begangen haben. Laut Staatsanwaltschaft ging der 78-Jährige zu diesem Zeitpunkt davon aus, dass der Nachbar ihn vergiften wolle. Konkret habe er geglaubt, der Nachbar wolle Gas in sein Haus leiten. Darum habe der Angeklagte dem Nachbarn aufgelauert.
Als der Nachbar gegen 20:30 Uhr sein Haus habe betreten wollen, soll der 78-Jährige mit einem circa 50 Zentimeter langen hölzernen Vorschlaghammer auf ihn losgegangen sein. Der Angeklagte habe den Hammer dann so heftig auf den Kopf des Nachbarn geschlagen, dass dieser eine blutende Platzwunde erlitten habe, obwohl er geistesgegenwärtig einen Arm zur Abwehr gehoben habe.
Anschließend soll es dem verletzten Nachbarn gelungen sein, den Angeklagten zu überwältigen. Seine Lebensgefährtin habe schließlich die Polizei verständigt.
Sicherheitsverwahrung für den Angeklagten gefordert
Bei der Gerichtsverhandlung handelt es sich um ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft anstrebt, den 78-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus unterbringen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte während der Tat wegen einer wahnhaften Störung schuldunfähig war.