Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag, 13. Mai, einige Anführer der sogenannten Reichsbürger festgenommen. Das teilt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) mit.
Demnach haben Beamte des Bundeskriminalamts gemeinsam mit Polizeibeamten der betroffenen Länder die deutschen Staatsangehörigen Mathias B., Peter F., Benjamin M. und Martin S. festgenommen. Die Männer wurden nach Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in den Landkreisen Bad Dürkheim (Rheinland-Pfalz), Mittelsachsen (Sachsen) und Oder-Spree (Brandenburg) festgenommen.
Zeitgleich begannen die Beamten die Räume der Festgenommenen zu durchsuchen, wie es die Bundesanwaltschaft angeordnet hatte. Auch die Wohnung eines weiteren Beschuldigten im Kanton Solothurn in der Schweiz wird durchsucht.
Vorwurf: Anführer einer kriminellen Vereinignung
Es besteht der dringende Verdacht, dass es sich bei den Festgenommenen um Köpfe der „Reichsbürger“ handelt, also Mitglieder der Verinigung „Königreich Deutschland“ (KRD). In dem Fall hätten sie sich als „Rädelsführer in einer kriminellen Vereinigung“ schuldig gemacht, denn das KRD hält sich für einen souveränen Staat im Sinne des Völkerrechts. Es strebt an, sein behauptetes „Staatsgebiet“ auf die Grenzen des Deutschen Reiches des Jahres 1871 zu erstrecken. Ziel der Gruppierung ist es, das System der Bundesrepublik Deutschland durch ein eigenes zu ersetzen.
Peter F., Benjamin M. und Martin S. zählten dem Generalbundesanwalt zufolge seit 2012 zu den Gründungsmitgliedern des KRD, Mathias B. trat der Vereinigung im Jahr 2013 bei. Gemäß der „Verfassung“ des KRD verfügte Peter F. als sogenannter Oberster Souverän über die Kontrolle und Entscheidungsgewalt in allen wesentlichen Bereichen. Er bestimmte die ideologische Ausrichtung und erließ eigene „Gesetze“. Benjamin M. und Martin S. bildeten als Stellvertreter die oberste Leitungsebene. Mathias B. war für die Finanzen zuständig.
„Reichsbürger“ verweigern sich Steuer- und Sozialabgaben
Peter F. wird zudem vorgeworfen, in seiner „Reichsbürger“-Funktion unerlaubte Einlagen- und Versicherungsgeschäfte getätgt zu haben. Mathias B. soll ihm dabei geholfen haben. Das KRD wirbt für einen Systemausstieg aus der Bundesrepublik Deutschland, die Mitglieder sollen demnach von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht befreit sein. Zu diesem Zweck hat das KRD laut Bundesgeneralanwalt pseudostaatliche Strukturen und Institutionen errichtet. So wurden ein Bank- und Versicherungssystem, ein Meldeamt mit fiktiven Ausweisdokumenten und eine eigene Währung geschaffen. Die Vereinigung finanziert sich vor allem durch den Betrieb verbotener Bank- und Versicherungsgeschäfte sowie über Spenden und durch Einnahmen aus Seminaren.
Die Festgenommenen werden am Dienstag und Mittwoch (13./14. Mai 2025) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.