12 Häftlinge aus Kreis Alzey-Worms kommen vorzeitig aus Gefängnis frei

Begnadigung zu Weihnachten

12 Häftlinge aus Kreis Alzey-Worms kommen vorzeitig aus Gefängnis frei

Zehn Männer und zwei Frauen dürfen die Justizvollzugsanstalt Rohrbach bei Wöllstein im Kreis Alzey-Worms am Dienstag, 19. November, vorzeitig verlassen. Sie profitieren nach Informationen des SWR von der sogenannten Weihnachtsamnestie.

Die Häftlinge werden damit vor dem regulären Ende ihrer Haftstrafe entlassen. Bedingung ist, dass die Haftstrafe regulär zwischen dem 20. November und dem 6. Januar enden würde.

Wozu die vorzeitige Entlassung?

Die Entscheidung über die vorzeitige Entlassung trifft die Staatsanwaltschaft als zuständige Gnadenbehörde. Ziel ist es, dass die Häftlinge Weihnachten mit ihren Familien und Freunden feiern können. Gleichzeitig soll ihnen der Wiedereinstieg in die Gesellschaft erleichtert werden. Über die Feiertage haben Beratungsstellen und Behörden, die den Entlassenen bei der Suche nach Arbeit und Wohnung helfen könnten, geschlossen.

Für die Weihnachtsamnestie gelten aber noch weitere Voraussetzungen: Die Häftlinge dürfen nicht obdachlos sein, wenn sie entlassen werden. Auch darf keine Abschiebung oder Ausweisung drohen. Straftaten während der Haft schließen eine Amnestie ebenfalls aus. Zuletzt dürfen die Gefangenen nicht als „Gefährder“ gelten. So werden Häftlinge genannt, bei denen Gefahr besteht, dass sie erneut Straftaten begehen.

Die Weihnachtsamnestie hat in Rheinland-Pfalz seit 1989 Tradition und wird in fast allen Bundesländern angewandt. Eine Ausnahme ist Bayern. Die Maßnahme ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird am Einzelfall entschieden.

Möglicherweise kommen in den nächsten Tagen und Wochen noch mehr Häftlinge aus der JVA Rohrbach frei. Bei sieben weiteren Gefangenen prüft die Staatsanwaltschaft laut SWR derzeit, ob auch sie noch vor Weihnachten entlassen werden können.