Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) hat in Worms zwei Förderbescheide überreicht. Das teilte das Ministerium des Innern und für Sport am Donnerstag (30. Oktober) mit.
30.000 Euro für Reliefs am Dom St. Peter
Für die denkmalgerechte Instandsetzung zweier Reliefs aus dem ehemaligen Kreuzgang im Dom St. Peter übergab der Minister der Katholischen Kirche einen Förderbescheid in Höhe von 30.000 Euro. Die um 1500 entstandenen Kunstwerke zählen dem Innenministerium zufolge zu den qualitätvollsten Zeugnissen der Bildhauerkunst ihrer Zeit. Nach Jahrhunderten der Bewitterung und mehrfacher Versetzungen weisen sie erhebliche Schäden auf. Nun werden die Reliefs schonend gereinigt, gefestigt und restauratorisch gesichert, um ihre künstlerische Substanz dauerhaft zu bewahren.
„Der Wormser Dom ist ein Wahrzeichen für Rheinland-Pfalz und einer der bedeutendsten Kirchenbauten Deutschlands. Mit der Unterstützung des Landes in Höhe von 30.000 Euro leisten wir einen Beitrag dazu, dieses herausragende Zeugnis mittelalterlicher Baukunst und Frömmigkeit zu bewahren. Die Restaurierung der wertvollen spätgotischen Reliefs sorgt dafür, dass kommende Generationen diese Kunstwerke wieder in ihrer ganzen Ausdruckskraft erleben können“, sagte Ebling.
430.000 Euro für Sanierung des Herrnsheimer Schlosses
Die zweite Förderung ging an die Stadt Worms für den ersten Bauabschnitt zur Sanierung von Schloss Herrnsheim. Ebling übergab dazu eine Förderung in Höhe von 430.000 Euro aus Landesmitteln an den Beigeordneten Timo Horst (SPD).
„Mit der Förderung für Schloss Herrnsheim, die für den nun anstehenden ersten Bauabschnitt 430.000 Euro beträgt, stärken wir eines der bedeutendsten klassizistischen Baudenkmäler in Rheinland-Pfalz. Die aufwendige Instandsetzung sichert nicht nur die historische Substanz, sondern ermöglicht auch eine zeitgemäße Nutzung dieses einzigartigen kulturellen Erbes“, so Ebling.
Im Mittelpunkt der Arbeiten steht eine denkmalgerechte Gesamtsanierung, die im ersten Bauabschnitt umfangreiche Maßnahmen an Decken, Wänden, Fußböden und Fenstern sowie restauratorische Begleitmaßnahmen umfasst. Ziel ist es, die wertvolle historische Ausstattung zu erhalten und dabei die Voraussetzungen für eine nachhaltige Nutzung des kulturhistorisch herausragenden Baudenkmals zu schaffen. Auch der Bund fördert das Vorhaben umfassend.
Hintergrund
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Zuge der Denkmalförderung kommunale, kirchliche und private Eigentümer von Kulturdenkmälern im Jahr 2025 mit insgesamt voraussichtlich rund 5,4 Millionen Euro.