ADD genehmigt Wormser Haushalt

Der Wormser Haushaltsplan ist genehmigt. Dennoch ist er laut ADD nicht ganz unproblematisch.

ADD genehmigt Wormser Haushalt

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat den Haushalt der Stadt Worms für das Jahr 2025 grundsätzlich genehmigt. Das teilt die Stadt am Mittwoch (9. Juli) mit.

Demnach sind die Investitionskredite in Höhe von rund 59,3 Millionen Euro, die Verpflichtungsermächtigungen sowie die Liquiditätskredite von 388,7 Millionen Euro in voller Höhe bewilligt worden.

ADD mahnt trotzdem weiter intensive Sparbemühungen an

Trotz dieser positiven Entscheidung soll die ADD die kritische Haushaltslage der Stadt betont haben. Bei dem Ende Mai vorgelegten und verabschiedeten Haushaltsentwurf handelt es sich bereits um die zweite Version für das laufende Jahr. Den ersten Entwurf hatte die ADD beanstandet und abgelehnt.

Mit der fehlenden Genehmigung gingen für die Stadt zahlreiche – teilweise auch deutlich sichtbare – Einschränkungen einher. Unter anderem hatte Oberbürgermeister Adolf Kessel (CDU) zunächst auf eine Inbetriebnahme der städtischen Brunnen im Frühjahr dieses Jahres verzichtet. Auch den Haushaltsentwurf selbst musste die Verwaltung nochmals überarbeiten.

Außerdem stimmte der Stadtrat in seiner Sitzung im Mai der von der ADD geforderten Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke zu. Trotz all dem und trotz Genehmigung konnte die Verwaltung auch im zweiten Anlauf keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen.

Verstoß gegen Haushaltsrecht bleibt bestehen

Die ADD verzichtet laut Stadt nun zwar „aufgrund bereits eingeleiteter Konsolidierungsmaßnahmen“ auf eine Beanstandung, stellt jedoch klar: Der Verstoß gegen das Haushaltsausgleichsgebot bleibe bestehen.

Die Haushaltslage ist also weiterhin kritisch. Kredite und Verpflichtungsermächtigungen können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn mindestens einer der drei Ausnahmebestände der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz erfüllt ist:

Die Kreditaufnahme erfolgt demnach nur

  • zur Finanzierung eines noch nicht begonnenen Vorhabens, das unabweisbar erscheint

  • wenn die Mittel für ein Vorhaben benötigt werden, das sachlich sowie zeitlich besonders wichtig ist und eine Förderung von mindestens 60 Prozent erhält

  • oder die Maßnahme aus dringenden Gründen des Gemeinwohls für notwendig erklärt wurde.

In diesen Fällen muss eine verbindliche Förderzusage beziehungsweise ein Bewilligungsbescheid vorliegen. Zudem ist die Verwaltung verpflichtet, sämtliche Einnahmen aus Beteiligungsverkäufen und Grundstücksveräußerungen „zwingend zur Reduzierung der Liquiditätskreditverschuldung zu verwenden“, so die Stadtverwaltung.

Die Stadt erkennt aber auch eine positive Nachricht: „Die steten Bemühungen der Stadt, die Haushaltslage zu verbessern, hat die ADD anerkannt.“ Nur darum habe sie dem Haushalt nun zugestimmt.

Trotzdem fordere die ADD die Stadt eindringlich auf, ihre Konsolidierungsbemühungen weiter zu intensivieren. Ausgaben – auch im pflichtigen Bereich – seien kritisch zu überprüfen, Standards infrage zu stellen und alle Einnahmemöglichkeiten konsequent zu nutzen. Das Ziel bleibe ein strukturell ausgeglichener Haushalt.

Grundsteuer könnte weiter steigen

Im Visier habe die ADD unter anderem erneut die Realsteuerhebesätze: Hier seien die „rechtlich zumutbaren Grenzen“ in Worms noch nicht ausgeschöpft. Ein weiterer Schwerpunkt liege auf der Tilgung von Liquiditätskrediten. Nach geltendem Haushaltsrecht müssen neu aufgenommene Liquiditätskredite spätestens binnen 36 Monaten zurückgezahlt werden – ein Ziel, das angesichts der aktuellen Finanzplanung nicht erfüllt wird. Die ADD erwartet hierzu eine Überarbeitung des Tilgungsplans.

„Für die Jahre 2026 bis 2028 wird ein dauerhafter Haushaltsausgleich voraussichtlich weiterhin nicht erreicht“, teilt die städtische Pressestelle mit. Auch der vorgelegte Zehn-Jahres-Plan weise durchgehend hohe Defizite aus. Die ADD habe bemängelt, dass die Stadt damit zulasten künftiger Generationen wirtschafte. Dies stelle einen klaren Verstoß gegen das Prinzip der Generationen-Gerechtigkeit dar.

ADD nimmt Stadtrat in die Pflicht

Die Aufsichtsbehörde macht laut Stadt deutlich: „Eine dauerhaft defizitäre Haushaltsführung wird sie künftig nicht mehr akzeptieren.“ Es sei Aufgabe des Stadtrates, nachhaltige und weitreichende Maßnahmen zu beschließen, um den städtischen Haushalt auszugleichen und die Verschuldung aus Liquiditätskrediten abzubauen.