Drogen, Wahnvorstellungen, Schüsse: Plötzlicher Angriff auf Wormser Nachbarn

Opfer leidet unter Angstzuständen und Schlafstörungen

Drogen, Wahnvorstellungen, Schüsse: Plötzlicher Angriff auf Wormser Nachbarn

Weil er sich von ihm überwacht fühlte, hat ein Wormser im Drogenrausch mit einem Luftgewehr auf seinen Nachbarn geschossen. Vor dem Amtsgericht wurde der geständige Täter jetzt freigesprochen, teilt die Wormser Zeitung mit.

Was war passiert?

Der Angeklagte litt demnach bei der Tat unter einer Psychose und Wahnvorstellungen, wie er vor Gericht sagte. Er glaubte, immer wieder Stimmen in seiner Wohnung zu hören. Daraus habe er geschlossen, sein Nachbar habe Wanzen in seiner Wohnung versteckt und überwache ihn.

Unter Drogen schnappte er sich schließlich sein Luftgewehr, ging zu dem Nachbarn nach oben und klopfte rabiat an dessen Tür. Als der Nachbar öffnete, zielte der Angeklagte sofort auf ihn und drückte ab. Schockiert schloss der angegriffene Nachbar die Tür wieder. Der Schuss mit Plastikkugeln, die vermutlich aus einem 3D-Drucker stammten, war zum Glück nicht lebensgefährlich.

Nach dem Vorfall habe der Nachbar den Täter über den Hof laufen sehen und ihm zugerufen: „Warum tust du so etwas?“ Der Mann habe entgegnet: „Ich höre eure Stimmen in meiner Wohnung.“ Der Angegriffene fand, dass sein Angreifer in diesem Moment sehr verwirrt aussah. Auch dessen dunkle Augenringe fielen ihm auf.

Folgen für Täter und Opfer

Nach der Tat hätten der Geschädigte und seine Mutter, die mit ihm in der Wohnung lebt, unter Angst und Schlafstörungen gelitten. Den Täter würden beide nicht näher kennen, allerdings sei er im Haus nicht beliebt. Zudem hätte das Opfer seine Haustür auch schon einmal mit Fäkalien beschmiert vorgefunden.

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geständig und reuig. Er sagte, er habe sich zwischenzeitlich in Therapie begeben, und entschuldigte sich bei seinem Nachbarn. Seine Tat führte er auf den Rauschzustand zurück, in dem er sich damals befand: Die Drogen könnten psychotische Episoden mit paranoiden Wahnvorstellungen und Halluzinationen auslösen.

Da der Angreifer zur Tatzeit offenbar nicht Herr seiner Sinne war und nicht vorbestraft ist, sprach das Gericht ihn frei. Auch weitere psychologische Maßnahmen wurden nicht angeordnet.