Alsheimer soll versucht haben, seine Großmutter zu töten

Am Landgericht Mainz wird einem 25-Jährigen ab Donnerstag der Prozess gemacht. Er soll versucht haben, sich und seine Großmutter in einem Verkehrsunfall auf der B9 Richtung Worms umzubringen. Nun droht ihm Sicherheitsverwahrung.

Alsheimer soll versucht haben, seine Großmutter zu töten

Ein 25 Jahre alter Alsheimer muss sich ab Donnerstag (4. September) vor dem Mainzer Landgericht verantworten, weil er versucht haben soll, seine Großmutter zu töten. Konkret lautet die Anklage auf „versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung“.

Der Angeklagte ist laut Staatsanwaltschaft im Februar dieses Jahres Auto gefahren, seine Großmutter war mit ihm im Fahrzeug. Auf der einspurigen B9 in Richtung Worms soll er beschlossen haben, seine Großmutter und sich in einem Verkehrsunfall zu töten. Dafür habe er das Auto mehrfach gegen die Seitenleitplanke gelenkt, während er gleichzeitig Gas gab.

Großmutter soll bei voller Fahrt die Handbremse gezogen haben

Nachdem er das dritte Mal in die Leitplanke gekracht sei, habe der Alsheimer seiner Großmutter gegenüber sinngemäß geäußert, dass er sie beide töten werde. Die Großmutter habe daraufhin die Handbremse gezogen. So sei es gekommen, dass das Auto sich beim vierten Zusammenstoß mit der Leitplanke gedreht habe und letztlich stehen geblieben sei. Da unmittelbar Ersthelfer herangeeilt seien, habe der Alsheimer seinen Plan nicht weiter fortsetzen können.

Während des Vorfalls soll der Angeklagte sich in einem paranoiden Wahn befunden haben, der laut Staatsanwaltschaft auf eine paranoide-halluzinatorische Schizophrenie zurückzuführen ist. In diesem Zustand soll der Alsheimer davon überzeugt gewesen sein, dass die Großmutter ihn töten wolle. Dem habe er durch einen tödlichen Unfall zuvorkommen wollen.

Der Betroffene befindet sich seit der Tat in einem psychiatrischen Krankenhaus. Bei der Verhandlung vor dem Landgericht handelt es sich um ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft den 25-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus unterbringen lassen will – also „Sicherheitsverwahrung“ für ihn anstrebt.

Für den Prozess am Landgericht Mainz sind insgesamt sechs Termine angesetzt: am 4., 15., 16. und 22. September sowie am 6. und 9. Oktober.