Schwere Gesichtsverletzungen hatte die inzwischen 35-jährige Mutter von einer Prügelattacke einer Frau (heute 47) davongetragen. Das zeigten Fotos der Tat vor zwei Jahren, die am Dienstag (9. September) im Amtsgericht Frankenthal gezeigt wurden. Die Angreiferin und ihr Lebensgefährte wurden nun verurteilt.
Wie der SWR berichtet, erklärte die Mutter vor Gericht, dass sie damals mit ihrem neunjährigen Sohn und dessen Freund, der siebenjährigen Tochter und einem Kleinkind in Richtung Jakobsplatz in Frankenthal gelaufen war. Am Platz trafen laut der Mutter die beiden Jungen, die vorausgelaufen waren, auf die beiden Angeklagten, die mit Bekannten dort saßen und Alkohol tranken. Wie die Mutter weiter sagte, hätten die heute 47-Jährige und ihr 36-jähriger Begleiter gesagt, die Jungen hätten ihnen nachgeäfft. Daraufhin habe die 47-Jährige die Jungen angeschrien.
Kopf gegen Betonkübel geschlagen
Als die Mutter am Platz ankam, sei auch sie beschimpft worden. Nachdem sie die Polizei gerufen hatte, sei sie von der 47-Jährigen angegriffen geworden: Erst sei sie am Kopf gepackt und dieser dann gegen einen Betonkübel geschlagen worden. Dann habe sich die 47-Jährige auf sie gesetzt und mit Fäusten auf sie eingeschlagen.
Diesen Vorgang bestätigten laut SWR auch mehrere Zeugen vor Gericht. Ein Mann, der eingegriffen hatte, sei von dem Lebensgefährten der Frau geschlagen worden, zudem sei ihr Handy an den Kopf des Helfers geschleudert worden. Die Bilder, die vor Gericht gezeigt wurden, zeigten Schwellungen und Blutergüsse im Gesicht der angegriffenen Mutter. Zwei Monate sei sie anschließend krankgeschrieben worden, sagte sie.
Mildes Urteil mit Alkoholkonsum begründet
Der Anwalt der Angeklagten gab jedoch an, seine Mandantin könne sich nicht an die Tat erinnern. Die 47-Jährige sagte, dass ihr die Tat leid tue und entschuldigte sich, ebenso der Mann.
Das Gericht verurteilte die Frau auf sechs Monate auf Bewährung, der bereits vorbestrafte Mann wurde zu sieben Monaten verurteilt. Beide müssen insgesamt 6000 Euro Schmerzensgeld an ihr Opfer zahlen und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Gericht begründete laut SWR das milde Urteil gegen die Frau damit, dass diese stark betrunken gewesen sei und noch keine Vorstrafen habe. Die Mutter hingegen hatte sich eine Haftstrafe für die beiden erhofft.