Die Zeit rennt: Für die Organisation der anstehenden Bundestagswahl wird auch bei der Stadtverwaltung Worms mit Hochdruck gearbeitet, um einen reibungslosen Ablauf der Wahl zu ermöglichen – obwohl wegen der vorgezogen Neuwahl weniger Zeit als üblich bleibt.
Briefwahl kann bereits beantragt werden
Bis 2. Februar sollten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtung erhalten, schreibt die Stadt Worms. Dabei bittet die Stadt, den Briefkasten eindeutig zu beschriften: „Die Mitarbeiter der Deutschen Post sind gesetzlich verpflichtet, Wahlunterlagen nur dann einzuwerfen, wenn der Empfänger am Briefkasten klar erkennbar ist.“
Schon jetzt kann die Briefwahl beantragt werden und die ersten Wahlscheine seien bereits ausgestellt worden. Die Briefwahl könnt ihr bis zum 21. Februar (15 Uhr) beim Wahlbüro der Stadt Worms beantragen – zum Beispiel per E-Mail an briefwahl@worms.de oder per Online-Antrag. Nur wenn ihr als Wahlberechtigter kurzfristig vor der Wahl erkrankt seid, steht das Briefwahlbüro auch am Wahlwochenende zur Verfügung: samstags von 10 bis 12 Uhr und sonntags von 8 bis 15 Uhr.
Wenn ihr bis zum 12. Februar keine Unterlagen erhalten solltet, obwohl ihr die Briefwahl frühzeitig beantragt habt, empfiehlt die Stadt euch, das Wahlbüro zeitnah zu kontaktieren. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen sollten spätestens am 20. Februar verschickt werden. Am Wahltag selbst können sie bis 15 Uhr in den Wahllokalen abgegeben werden, später nur noch im Rathaus.
Wahllokale und Wahlbezirke ändern sich
Mit der Bundestagswahl werden 31 Wahlbezirke zusammengelegt. Die Stadt Worms hat zuvor die Einwohner- und Wahlberechtigtenzahlen einerseits und andrerseits die Wahlbeteiligung unter die Lupe genommen. Welche Wahlbezirke betroffen sind, erfahrt ihr hier.
In diesem Jahr werden außerdem mehrere Wahllokale verlegt, da die eigentlichen Räume anderwertig belegt sind. Betroffen sind fünf Wahllokale in Worms-Horchheim, Worms-Wiesoppenheim und Worms-Pfeddersheim. In der Wahlbenachrichtigung sollten Betroffene über die Verlegung informiert werden.
Wenn ihr den Wohnsitz geändert habt
Die Stadt Worms teilt mit, dass man nur dann in Worms (also im Wahlbezirk des neuen Ortes) wählen darf, wenn ihr das bei der Stadt zuvor beantragt und euren Wohnsitz zwischen dem 12. Januar und 2. Februar ummeldet. Danach dürft ihr nur im Wahlbezirk eures alten Wohnorts wählen, auch per Briefwahl. Das Wahlrecht kann in jedem Fall ausgeübt werden.
Für Wahlhelfer besteht laut Stadtverwaltung zwar eine Warteliste. Interessierte können sich aber weiterhin unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, Geburtsdatums und der Adresse per E-Mail an wahlhelfer@worms.de an die Stadt wenden.
Weitere Informationen zur anstehenden Bundestagswahl stellt die Stadt Worms hier zusammen. Zur Briefwahl findet ihr hier nähere Infos auf der städtischen Homepage.