Gibt es in Wiesbaden zu viele Airbnbs? Das sagt die Stadt

Die Anzahl an Airbnbs und Ferienwohnungen in Wiesbaden steigt. Wirkt sich das negativ auf den Wohnungsmarkt aus? Wir haben bei der Stadt nachgehakt.

Gibt es in Wiesbaden zu viele Airbnbs? Das sagt die Stadt

Die Online-Plattform Airbnb, über die Reisende Ferienwohnungen mieten können, wird immer beliebter. Eine Suchanfrage im Online-Portal ergibt zahlreiche Unterkünfte, die in Wiesbaden für den kurzfristigen Bezug angeboten werden. Hat das Auswirkungen auf den bereits angespannten Wohnungsmarkt in der Landeshauptstadt?

Seit Corona mehr Airbnbs

Seit dem Jahr 2020 wird jährlich einmal geprüft, wie viele Wohnungen für Kurzzeitvermietung angeboten werden. Das teilt die Stadt Wiesbaden mit. 2025 konnten insgesamt 501 Einträge festgestellt werden, was Überschneidungen von Angeboten auf den Portalen Airbnb und „HomeToGo“ miteinschließe. Da bei der Stichprobe nicht zwischen Dauerinseraten und kurzfristigen Angeboten unterschieden werden könne, könne die Stadt nicht genau feststellen, welche Anzeigen dauerhaft in den Portalen gelistet sind. Seit der Corona-Zeit sei ein Anstieg von Dauerinseraten zu erkennen, weshalb die Stadt Wiesbaden den Markt beobachte, um Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen. Die 501 Anzeigen entsprächen etwa 0,34 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes in Wiesbaden.

Reglementierung erstmal nicht geplant

Einige Großstädte haben der Kurzzeitvermietung bereits der Kampf angesagt. In Paris ist zum Beispiel die Verwendung von Schlüsselboxen verboten, in Berlin bestand bereits vor der 2023 eingeführten EU-Richtline zur Kurzzeitvermietung eine Registrierungspflicht. Wie die Bauaufsicht mitteilt, ist die Nutzung einer Ferienwohnung antragspflichtig. Es werde individuell entschieden, ob eine Wohnung zum Beispiel gemäß den Vorschriften der Baunutzungsverordnung als Ferienwohnung zulässig sei. Hierbei bestehe kein Spielraum, was dazu führe, dass eine Reglementierung nur sehr eingeschränkt möglich sei. Allerdings können Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten gemäß dem Hessischen Wohnaufsichtsgesetzes bestimmen, dass Wohnraum nur unter bestimmten Voraussetzungen als Ferienwohnung vermietet werden darf. So einen Beschluss gäbe es bislang aber nicht.

Bei einer von Airbnb in Auftrag gegebenen Studie des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) konnte 2024 festgestellt werden, dass Airbnb-Vermietungen keinen signifikanten Einfluss auf den deutschen Wohnungsmarkt haben. Stattdessen sei das sogenannte Homesharing, also das gelegentliche Vermieten der eigenen Wohnung, förderlich für den Tourismus, die lokale Wirtschaft und die Vermieter. Ob das auch auf dauerhaft inserierte Wohnungen zutrifft, verrät die Studie allerdings nicht.