Ärger um Gender-Verbot in Wiesbadener Abiturprüfungen

Sowohl die Begründung als auch die Kommunikation des Gender-Verbots in Abschlussprüfungen hält der Wiesbadener Stadtelternbeirat für untragbar. Die Eltern kritisieren das Hessische Kultusministerium darum scharf.

Ärger um Gender-Verbot in Wiesbadener Abiturprüfungen

Der Wiesbadener Stadtelternbeirat ist nicht einverstanden mit dem Verbot von Genderzeichen in Abschlussprüfungen, das das Hessische Kultusministerium laut Presseberichten am 20. März bekanntgegeben hat. Auch das Vorgehen des Ministeriums in dieser Sache ist den Eltern ein Ärgernis.

Sprachliche Inklusion behindert

Für den Stadtelternbeirat bieten Genderzeichen eine praktikable Möglichkeit, Personen, die im Register als „divers“ eingetragen sind, sprachlich einzubeziehen. Umständliche Formulierungen wie „Schülerinnen, Schüler und diverse Schulbesuchende“ hätten dank Genderzeichen vermieden werden können. Bei Formulierungen wie „Schülerinnen und Schüler“ bliebe das dritte Geschlecht unweigerlich unberücksichtigt, so die Wiesbadener Eltern.

Zudem kann der Stadtelternbeirat nicht nachvollziehen, dass die gelebte Praxis vieler Schulen, die Genderzeichen genauso wie den bisher gängigen Plural zu akzeptieren, nicht mehr toleriert wird. Im Gegenteil sollen Genderzeichen nun als Fehler gewertet werden.

Stress vor den Abiprüfungen in Wiesbaden

Das Hessische Kultusministerium habe seine Entscheidung mit Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung begründet. Dieser schreibt dem Stadtelternbeirat zufolge allerdings: „Vorgaben für die Bewertungspraxis liegen in der Zuständigkeit der Schulpolitik und obliegen nicht dem Rat für deutsche Rechtschreibung. Ob in diesem Sinne ggf. eine ‚rezeptive Toleranz‘ als eine schulpolitische Handlungsoption zu betrachten ist, obliegt ebenfalls den verantwortlichen staatlichen Stellen.“ Damit habe das Kultusministerium eine rein politische Entscheidung getroffen.

Zudem sei zum Genderverbot in Abschlussprüfungen nach wie vor kein offizielles Schreiben des Kultusministeriums beim Stadtelternrat eingegangen, obwohl die Abiturprüfungen, die das Verbot betreffe, am 17. April stattfinden. Aus Presseberichten über das Verbot informiert worden zu sein, sei für die Kinder, die die Prüfungen ablegen müssen, eine Zumutung. Erst kurz vor den Prüfungen selbst von Lehrkräften über das Verbot informiert zu werden, stelle „eine extreme Stresssituation dar“ und es sei zu befürchten, „dass dies negative Auswirkungen auf die Prüfungsergebnisse haben“ könne.