Die Zeit für Briefwähler in Wiesbaden wird knapp. Wer seine Stimme für die Kommunalwahlen noch nicht per Post abgeschickt hat, sollte dies umgehend tun. Wie die Stadt Wiesbaden am Freitag mitteilt, müssen die Wahlbriefe bis spätestens Sonntag, 15. März, um 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein.
Nur dann kann die Stimme bei der Auszählung berücksichtigt werden. Wahlbriefe, die nach dieser Frist eintreffen, sind ungültig und werden nicht mehr gezählt, warnt die Stadt.
Wer sichergehen will, dass sein Wahlbrief rechtzeitig ankommt, kann ihn auch persönlich im Wahlamt in der Friedrichstraße 16 in Wiesbaden abgeben oder dort einwerfen. Diese Möglichkeit besteht auch noch am Wahltag selbst bis zum Fristende um 18 Uhr.