Immer wieder fallen in Wiesbaden leerstehende Geschäfte und Wohnhäuser auf, die oft über lange Zeit ungenutzt bleiben. So sorgt aktuell zum Beispiel ein Objekt in der Waldstraße, eine ehemalige Metzgerei, für Unmut. Ein Leser beschreibt das Gebäude als „Schandfleck“ für das Wohngebiet. Auf Anfrage von Merkurist hat die Stadt Wiesbaden nun erklärt, wie sie mit solchen Fällen umgeht und wo ihre rechtlichen Grenzen liegen.
Wie das Pressereferat der Stadt mitteilt, verfolgt die Verwaltung das Ziel, Leerstände zu vermeiden und Immobilien wieder einer Nutzung zuzuführen. Fällt ein Gebäude auf, das über einen längeren Zeitraum leer steht, nimmt die Stadt nach Möglichkeit Kontakt mit den Eigentümern auf.
In diesen Gesprächen werde gemeinsam erörtert, wie die Immobilie wieder zur Vermietung oder zum Verkauf gelangen könnte. Dabei handelt es sich laut Stadt um einen fortlaufenden, fallbezogenen Austausch und nicht um ein formales Verfahren. Da jede Immobilie andere Rahmenbedingungen hat, prüft die Verwaltung individuell, welche Schritte sinnvoll und realistisch sind.
Bauaufsicht kann nicht eingreifen
Solange von einer leerstehenden Immobilie keine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, hat die Bauaufsicht jedoch keine Handhabe. Die Eigentümer sind lediglich dazu verpflichtet, das Gebäude ausreichend zu sichern, beispielsweise durch Bauzäune oder vernagelte Zugänge. Die Instandhaltung des Objekts liegt allein in der Verantwortung der Besitzer.
Das entscheidende Problem: Da es kein Leerstandsgesetz gibt, kann die Bauaufsicht nicht gegen den Leerstand an sich vorgehen. Somit wird sich beim Gebäude in der Waldstraße wohl auch vorerst nichts ändern.