Die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 8. Oktober werden in den nächsten Tagen versandt. Das teilt die Stadt Wiesbaden mit.
Das Wahlamt bittet die Bürger, besonders auf die Wahlbenachrichtigungen in ihrer Post zu achten. Wenn sie eingegangen sind, wird dazu geraten, sie durchzusehen und sich den Wahlraum einzuprägen, der für einen vorgesehen ist. Das soll verhindern, dass man in den falschen Wahlraum geht, falls ihr eure Bescheinigung bis zur Wahl verlegen solltet. Besonders wichtig sei das, weil die Wahlbezirke nach der Bundestagswahl 2021 neu eingeteilt wurden. So hätten sich einige Wahlräume geändert.
Antragsbedingungen für die Briefwahl
Wer am 8. Oktober nicht in den Wahlraum gehen kann oder will, hat bis zum 6. Oktober um 13 Uhr die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Am einfachsten geht das über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Er ist in der oberen rechten Ecke der Seite aufgedruckt. Eure Daten sind dann bereits im QR-Code hinterlegt. Auf diese Weise könnt ihr das Porto einsparen und die Bearbeitung geht schneller.
Außerdem kann die Briefwahl auch online unter www.wiesbaden.de über den Link rechts in der „Service-Box“ beantragt werden. Ihr findet ihn auch hier. Darüber hinaus geht es natürlich auch schriftlich, wenn ihr die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllt, unterschreibt und in einem frankierten Umschlag an die Landeshauptstadt Wiesbaden, Wahlamt, Friedrichstraße 16, 65140 Wiesbaden schickt.
Wer seine Stimme vorab persönlich abgeben will, kann das ebenfalls tun. Dies ist in der Briefwahlausgabe im Wahlbüro, Friedrichstraße 16, 1. Obergeschoss, Seitenbau, 65185 Wiesbaden oder in der jeweils zuständigen Ortsverwaltung möglich. Das Wahlbüro in der Friedrichstraße ist montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 17 Uhr geöffnet, auch am 3. Oktober. Mittwochs ist es von 9 bis 20 Uhr geöffnet und samstags von 10 bis 14 Uhr, allerdings nicht mehr am 7. Oktober. Am Freitag, 6. Oktober, ist es von 9 bis 13 Uhr geöffnet. Alle Ortsverwaltungen sind am Freitag, 6. Oktober, mindestens von 10 bis 13 Uhr geöffnet.
Außer bei einer plötzlichen Erkrankung ist die Briefwahl nur bis Freitag, 6. Oktober, um 13 Uhr möglich. Wer sich am Wahltag nicht in Wiesbaden aufhält, kann sich die Briefwahlunterlagen auch an den Urlaubsort oder eine andere Anschrift nachsenden lassen. Das geht überall auf der Welt. Allerdings fließen nur Wahlbriefe in die Ergebnisermittlung ein, die am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift eingegangen sind. Beim postalischen Antrag und Versand der Wahlbriefunterlagen tragt ihr selbst die Verantwortung dafür, dass eure Stimme rechtzeitig eingeht.
Was, wenn ich keine Unterlagen bekomme?
Wiesbadener, die bis zum 17. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollen sich zwischen dem 18. und 22. September mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Das geht unter der Telefonnummer 0611/314501. Nur so kann geprüft werden, ob jemand wahlberechtigt ist. Gegebenenfalls wird dann ein Nachtrag veranlasst.
Das Wahlamt weist darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigungen vermutlich nicht bei allen gleichzeitig ankommen. Auch die Mitglieder einer Familie können sie zeitversetzt erreichen. Vor dem 17. September sollten darum keine Nachfragen an das Wahlamt gerichtet werden.