Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Wahl von Christiane Hinninger (Grüne) zur Umwelt- und Wirtschaftsdezernentin der Stadt Wiesbaden für unwirksam erklärt. Das teilt das Verwaltungsgericht mit. Bei dem Urteil ging es um einen nicht erlaubten Aufenthalt Hinningers im Sitzungssaal, in dem über ihre Wahl diskutiert wurde.
Ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung hatte gegen die Wahl Hinningers Klage eingereicht. Die Wahl fand am 29. September 2022 im Bürgerhaus Erbenheim statt. Als Stadtverordnete verließ Hinninger wegen eines möglichen Interessenkonflikts den Sitzungssaal. Der Kläger gab an, dass Hinninger im Anschluss daran über längere Zeit im unmittelbaren Vorraum, einem Windfang, gewesen sei und über die geöffneten Saaltüren die Debatte verfolgt habe. Hinninger selbst gab an, dass sie weder aktiv die Debatte verfolgt, noch sie durch Blickkontakt zu beeinflussen versucht habe, so das Gericht.
Hinninger kann Berufung beantragen
Bei der Urteilsbegründung hieß es nun, dass sich Hinninger während der Debatte mindestens zwei Mal im Windfang aufgehalten habe, während die Türen zum Sitzungssaal geöffnet gewesen seien. Dadurch sei ein Sichtkontakt zwischen Hinninger und den Stadtverordneten möglich gewesen. Der längere Aufenthalt von Hinninger im Windfang käme daher einem Aufenthalt im Sitzungssaal gleich. Dabei komme es weder auf dessen genaue Dauer an, noch darauf, ob das die Wahl tatsächlich beeinflusst habe. Die Wahl sei daher unwirksam.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hinninger kann noch einen Antrag auf Berufung stellen, über den der Hessische Verwaltungsgerichtshof zu entscheiden hätte.