Ab 35er-Inzidenz: Neue Corona-Regeln in Wiesbaden

Ab 50er-Inzidenz weitere Verschärfungen

Ab 35er-Inzidenz: Neue Corona-Regeln in Wiesbaden

Ab einer Inzidenz von über 35 werden in Wiesbaden neue Corona-Regeln gelten. Das gab die Stadt am Mittwoch bekannt. Derzeit liegt die Inzidenz bei 34,5.

Wenn die angekündigte Allgemeinverfügung in Kraft getreten ist, gelten folgende Regeln:

  • Zusammenkünfte, Fachmessen, Kulturangebote (Theater, Kino, Konzerte) und Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen dürfen maximal von 250 Personen innen und maximal 500 Personen im Freien besucht werden. Geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt.

  • Ungeimpfte und nicht Genesene müssen einen Test vorlegen: auf Fachmessen, bei Kulturangeboten (Theater, Kino, Konzerte) und Veranstaltungen - unabhängig von der Teilnehmerzahl.

  • Das gilt auch für Innenräume in der Gastronomie, für Spielbanken, Spielhallen und ähnliche Einrichtungen sowie für Wettvermittlungsstellen. In Hotels und Jugendherbergen mit Gemeinschaftseinrichtungen ist die Vorlage eines Negativnachweises bei Anreise nötig. Bei längeren Aufenthalten ist einmal pro Woche ein weiterer Testnachweis vorzulegen.

  • Die Vorgaben zu Personenzahlen sowie Negativnachweisen gelten nicht für Zusammenkünfte aus beruflichen, schulischen, betreuungsrelevanten oder geschäftlichen Gründen (z.B. Eigentümerversammlungen, Anwalts- und Notartermine, Sitzungen und Gerichtsverhandlungen). Sie gelten auch nicht für den Betrieb von Hochschulen, Berufs- und Musikakademien und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Auch bei Prüfungen gelten diese Regeln nicht. Weitere Ausnahmen gelten bei Wahlwerbung für Parlaments- und Kommunalwahlen und Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Bei Treffen in privaten Wohnungen mit mehr als 25 Personen bleibt es bei der dringenden Empfehlung, die Regeln für öffentliche Zusammenkünfte zu beachten und sich jederzeit pandemiegerecht zu verhalten.

Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz in Wiesbaden an fünf Tagen in Folge unter 35 sinken, wird die Allgemeinverfügung wieder aufgehoben. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz über 50 steigen, werden die Regeln wie vom Land vorgeschrieben durch eine weitere Allgemeinverfügung verschärft.