Plötzlich steht ein Reh auf der Fahrbahn – gerade nach der Umstellung auf die Winterzeit steigt für Autofahrer das Risiko, in der Dämmerung auf Wildtiere zu treffen. Um Unfälle zu verhindern, starten das Hessische Verkehrsministerium, der ADAC Hessen-Thüringen und der Landesjagdverband Hessen eine gemeinsame Kampagne.
Unter dem Motto „Wildunfälle verhindern – Tierleid vermeiden“ sollen Radiobeiträge und Social-Media-Posts Autofahrer für die Gefahr sensibilisieren. „Wer mit dem Auto unterwegs ist, soll auch sicher ankommen. Gerade auf dem Land gehört Wildwechsel in der Morgen- und Abenddämmerung zu den Gefahren, auf die wir vorbereitet sein müssen“, erklärt Hessens Verkehrsminister Kaweh Mansoori (SPD). Langsames und aufmerksames Fahren an Wald- und Feldrändern verschaffe wertvolle Zeit zum Bremsen und schütze so Menschen und Tiere.
Die Experten raten, die Geschwindigkeit zu reduzieren, ausreichend Abstand zu halten und den Fahrbahnrand genau zu beobachten. Taucht ein Tier am Straßenrand auf, sollte man kontrolliert abbremsen, das Fernlicht ausschalten und hupen. Zudem sei immer mit weiteren Tieren zu rechnen.
„Wenn ein Tier unvermittelt auf die Fahrbahn läuft, heißt es: Lenkrad mit beiden Händen festhalten, sofort stark bremsen und in der eigenen Fahrspur bleiben“, betont Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes Hessen. „Ein riskantes Ausweichmanöver kann weitaus schlimmere Folgen haben.“ Gerät ein Fahrzeug dabei in den Gegenverkehr oder prallt gegen einen Baum, könnten Autofahrer statt einem Wildunfall selbst schwere Verletzungen davontragen.
Richtiges Verhalten nach einem Unfall
Lässt sich ein Zusammenstoß nicht mehr verhindern, sollte die Unfallstelle sofort abgesichert werden. Dazu gehören das Einschalten der Warnblinkanlage, das Anlegen einer Warnweste und das Aufstellen des Warndreiecks. Anschließend muss die Polizei unter 110 informiert werden. Bei verletzten Personen ist der Notruf 112 zu wählen.
Die Experten warnen davor, sich verletzten Tieren zu nähern, da diese in Panik geraten könnten. Tote Tiere sollten wegen der Infektionsgefahr niemals ohne Handschuhe angefasst werden. Für die Versicherung sollte man sich von der Polizei oder dem zuständigen Jäger eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen. Wer ein totes Tier mitnimmt, macht sich der Wilderei strafbar.