Angesichts der anhaltenden Niedrigwassersituation auf deutschen Flüssen setzt Hessen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastwagen vorübergehend aus. Das teilt das Hessische Wirtschaftsministerium mit. Die Regelung betrifft auch die Samstagsfahrverbote der Ferienreiseverordnung. Zuvor hatte Rheinland-Pfalz bereits vergangenen Freitag die Fahrverbote gelockert.
Die Ausnahmeregelung gilt ab sofort für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen sowie für Lastwagen mit Anhängern. Sie ist auf Ersatzverkehr beschränkt, der wegen des Niedrigwassers notwendig wird, und schließt auch Leerfahrten mit ein. Die Lockerung ist bis einschließlich 31. August 2026 befristet. Bestehende Regeln zum Arbeitsschutz bleiben davon unberührt.
„Das extreme Niedrigwasser auf dem Rhein belastet aktuell viele Betriebe. Lieferketten sind erneut gestört. Wir schaffen kurzfristig Entlastung“, sagte Hessens Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori. Mit dem pragmatischen Vorgehen wolle man die Lieferketten in einer außergewöhnlichen Lage stabil halten und die Industrie sichern. „Diese Maßnahmen sollen kurzfristig helfen, ersetzen aber weder Klimaschutz noch Klimaanpassung“, so der Minister weiter.
Rhein als zentrale Wirtschaftsader
Die aktuellen Niedrigwasserstände beeinträchtigen die Binnenschifffahrt erheblich. Der Rhein gilt für Hessen und den Wirtschaftsraum Rhein-Main als eine zentrale Verkehrs- und Versorgungsader. Über die Wasserstraße werden Güter für zahlreiche Branchen transportiert, darunter Chemie, Energie, Bauwirtschaft und Industrie.
Die zusätzlichen Kapazitäten auf der Schiene sind laut Ministerium derzeit begrenzt. Teilweise stehen sie wegen Sanierungsarbeiten auf den Korridoren nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung, weshalb der Transport auf die Straße verlagert werden muss.