Ab sofort darf aus Bächen und Seen im Stadtgebiet Wiesbaden kein Wasser mehr entnommen werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Stadt Wiesbaden erlassen.
Grund für das Verbot ist laut Umweltdezernentin Christiane Hinninger (Grüne) die seit langem anhaltende Trockenheit, für die kein Ende abzusehen sei. Schon jetzt seien einige Wiesbadener Bäche aufgrund des Sommers trocken gefallen oder würden nur noch in Form eines Rinnsals fließen. Auch in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2022 sei das der Fall gewesen.
Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 100.000 Euro. Das Verbot gilt auch für die Nutzer der Grundstücke, die direkt an den Gewässern liegen. Ausnahmen gelten zum Beispiel für das Tränken von Vieh. Außerdem kann die Untere Wasserbehörde Ausnahmen genehmigen, wenn das Allgemeinwohl es erfordert oder eine „unbillige Härte“ vermieden würde.
Aus dem Rhein und Main darf für den Gemeingebrauch noch Wasser gepumpt werden, solange das zuvor bei der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird. Landwirte mit Wasserentnahmerecht sind dazu aufgerufen, die Niedrigwasser-Bestimmungen einzuhalten, die in ihrer Genehmigung festgehalten sind, und sparsam mit dem entnommenen Wasser umzugehen.
Bei Unklarheiten berät die Untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Wiesbaden unter der Telefonnummer (0611) 313805 oder per E-Mail an wasserbehoerde@wiesbaden.de.