Warnung vor Geschäften an der Haustür

Wer direkt an der Haustür Geschäfte abschließt, geht oft ein Risiko ein. Denn Vertreter versprechen nicht selten Leistungen, die am Ende nur teilweise erbracht werden. Warum sind sie trotzdem so erfolgreich?

Warnung vor Geschäften an der Haustür

Claudia* ärgert sich noch heute: Neun Monate ist es inzwischen her, dass sie und ihr Mann auf den Vertreter „reingefallen“ sind, der ihnen für angeblich günstiges Geld eine Markise und eine Terrassenschiebetür für das Haus verkauft hat. „Seitdem schlagen wir uns mit dem Unternehmen herum“, berichtet Claudia gegenüber Merkurist. Vor Ort habe der Vertreter kein schriftliches Angebot vorgelegt, sondern habe lediglich auf ein DinA4-Blatt geschrieben, welche Kosten sie und ihre Familie erwarten. Und Claudia hat unterschrieben.

Seit neun Monaten warten sie auf die Lieferung

Das war im Mai vergangenen Jahres. Sechs bis acht Wochen sollte es dauern, bis beide Markisen und Schiebetür geliefert werden. Monatelang hörte Claudia danach nichts mehr von dem Unternehmen, bis sie mit einem Anwalt drohte. Nach mehreren Ankündigungen, die Bestellung zu stornieren, meldete sich der Kundendienst, entschuldigte sich und versicherte, dass die Produkte nun geliefert würden. Doch wieder passierte nichts. „Ich hatte inzwischen bei meinen Mails auch immer die Geschäftsführung mit angeschrieben.“ Wie Claudia sagt, wurden auch schlechte Bewertungen, die sie auf Portalen im Internet geschrieben hatte, kurze Zeit später gelöscht. Etwa ein halbes Jahr nach der Bestellung wurde dann die Terrassentür geliefert. Auf die Markise wartet die Familie bis heute. „Nach diesen Erlebnissen würde ich allen davon abraten, an der Haustür solche Geschäfte abzuschließen“, so Claudia.

Tatsächlich warnt auch die Verbraucherzentrale Hessen vor solchen „Haustürgeschäften“. So sieht es der Leiter der Fachgruppe Recht generell kritisch, da diese „häufig im Ärger enden“, sagt Peter Lassek. „Der Direktvertrieb via Haustürgeschäft hatte gerade in den letzten drei Jahren – in denen besonders viele Menschen pandemiebedingt im Homeoffice arbeiteten – Hochkonjunktur.“ Obwohl laut Lassek der überwiegende Teil der Verbraucher diesen Vertriebsweg ablehnen, würden immer mehr Menschen in diese „ungewollte Verträge gedrängt“.

Vertreter setzen die Menschen unter Druck

Die Menschen fühlten sich an der Haustür häufig unter Druck gesetzt, überrumpelt und belästigt. „Oft entstehen Kostenfallen und erhebliche Schäden für die Menschen“, so Lassek. So seien etwa vor einigen Monaten sogenannte „Drückerkolonnen“ im Auftrag der Anbieter und Netzbetreiber unterwegs gewesen, die Telefonie- und Glasfaserprodukten vertrieben haben. „Viele Betroffene fühlen sich von dem Geschäftsgebaren und sogar von falschen Behauptungen überrumpelt und zur Unterschrift gedrängt“, erklärt Lassek. Zeit, um die Vertragsunterlagen zu prüfen, bekämen sie meist nicht. „Später bereuen sie den schnellen Vertragsabschluss.“

Denn nicht selten würde sich herausstellen, dass die Verträge teuer oder überdimensioniert seien, nicht den gewünschten Vorteil bieten oder der Wechselzeitpunkt nicht zu bereits vorhandenen Verträgen passen würde. Viele der Haustürvertreter würden mit frei erfundenen Geschichten gezielt Druck aufbauen. So würden etwa Haustürwerber von Energieversorgern behaupten, dass ein komplettes Mietshaus auf einen neuen Anbieter umgestellt würde. Ein neuer Vertrag müsse schnell unterschrieben werden, damit weiter Strom im eigenen Haushalt fließe.

Besonders problematisch werde es dann, wenn man ein Dauerschuldverhältnis eingeht, also gedrängt wird, einen Zwei-Jahres-Breitbandvertrag abzuschließen oder den Gasanbieter zu wechseln – teils unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, warnt Lassek. „Ebenso problematisch ist es, wenn irgendwelche nutzlosen und völlig überteuerten Handwerkerleistungen verkauft werden.“ Darunter zählt er etwa Dachsanierungen oder Hofreinigungen.

Klingeln an Haustüren grundsätzlich erlaubt

Anders als beim Kundenfang per Telefon sei das Klingeln an der Haustür grundsätzlich erlaubt, ohne dass eine vorherige Einwilligung erforderlich sei. „Damit sind Verbraucher bei Haustürgeschäften nicht ausreichend geschützt“, so Lassek. Seine Kritik daran: „Aus unserer Sicht sind derartige Geschäfte aber gleichermaßen belästigend für Verbraucher – wenn nicht sogar noch belästigender, weil teils noch intensiver in die Privatsphäre eingedrungen wird. Sie setzen Verbraucher unnötig unter Druck und müssen deshalb genauso verboten sein.“

Wer dennoch einen Vertrag an der Haustür abschließt und es danach bereut, habe jedoch immer die Möglichkeit, diesen zu widerrufen. Bei Haustürgeschäften, die außerhalb von Geschäftsräumen stattfinden, gilt dieses 14-tägige Widerrufsrecht sogar erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Anbieter den Käufer auch über dieses Recht belehrt hat, so hat es der Gesetzgeber festgelegt. Doch Lassek findet diese Frist zu kurz: „Erfahrungen der Verbraucher zeigen, dass die Frist immer wieder zu schnell verstreicht und gerade unseriöse Vertriebsstrukturen davon profitieren. Bei unbestellten Dienstleistungen wie Schädlingsbekämpfung oder Steinreinigung erlischt das Widerrufsrecht – bei korrekter Belehrung – sogar direkt nach Erbringung der Dienstleistung.“ Daher fordere die Verbraucherzentrale Hessen sowohl eine Verlängerung der Widerrufsfrist für Verträge an der Haustür auf 30 Tage als auch ein weiter bestehendes Widerrufsrechts nach erbrachter Dienstleistung.

Wer Fragen zu Haustürgeschäften hat, kann sich auch an die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Hessen wenden. Alle Kontaktdaten findet ihr auf der Webseite.

*Name von der Redaktion geändert

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