Der Verfassungsschutz darf die hessische AfD beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden jetzt entschieden.
Wie die Hessenschau mit Verweis auf DPA berichtet, hat das Gericht entschieden, dass der Landesverband der AfD vom Landesverfassungsschutz als sogenannter Verdachtsfall eingestuft werden darf.
So lägen „ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte über Bestrebungen des hessischen Landesverbands der AfD vor, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in Ausgestaltung der Garantie der Menschenwürde und des Demokratieprinzips“ gerichtet seien. Das teilte das Verwaltungsgericht am Dienstag nach seiner Entscheidung mit. Mehr Details sollen in Kürze bekanntwerden.
+++ Update +++
Die AfD hat mittlerweile (14.11.2023, 15:55 Uhr) angekündigt, Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts einzulegen.