Abgas-Ärger wegen im Stand laufender Motoren in Wiesbaden

Den Motor im Stand laufen zu lassen, ist verboten und kann teuer werden. In Wiesbaden macht sich die Stadtpolizei auf, um solche Ordnungswidrigkeiten zu ahnden.

Abgas-Ärger wegen im Stand laufender Motoren in Wiesbaden

Mal schnell mit dem Auto vorm Bäcker halten, den Motor laufen lassen und Brötchen holen: Manche Autofahrer vermeiden es, bei (kurzen) Standzeiten den Motor ihres Autos abzustellen. Ähnlich gehen wohl auch die Fahrer von Paket- und anderen Lieferdiensten vor. Dass dies in Wiesbaden immer wieder vorkommt, beobachtet zumindest Merkurist-Leserin Judi, die dieses Verhalten bemängelt.

Bußgelder drohen

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt es sich beim Laufenlassen des Motors im Stand um eine Ordnungswidrigkeit. Dies sei zum Beispiel der Fall, wenn im Winter Eis von den Autoscheiben gekratzt wird und dabei der Motor laufen gelassen wird, so die Seite bußgeldkatalog.org. „Die Vorschrift hat vor allem umweltschützenden Charakter“, der mehr wiege als die Bequemlichkeit des Autofahrers, heißt es dort. Dennoch könne es hier auch in Extremfällen zu Ausnahmen kommen. Wer also in bestimmten Fällen den Motor im Stand laufen lässt, der muss für „vermeidbare Lärm- und Abgasbelästigungen“ mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen, so die StVO.

Doch wie ahndet die Stadt Wiesbaden nun solche Vergehen? Auf Anfrage dazu erklärt der Stadtsprecher Ralf Munser, dass die Einsatzkräfte der Stadtpolizei unter anderem auch das Laufenlassen der Motoren im Stand während ihres regulären Streifendienstes kontrollieren. Dabei würden bei einem rechtswidrigen Verhalten alle betroffenen Personen – egal ob Privatperson oder Mitarbeiter von Lieferdiensten – gleich behandelt.

Kaum Erfolg bei Kontrollen

Doch offenbar „erwischt“ die Stadtpolizei nur wenige Autofahrer bei dieser Ordnungswidrigkeit. „Da dieser Tatbestand nur selten von den Einsatzkräften der Stadtpolizei festgestellt und geahndet werden kann, werden pro Jahr nur wenige Bußgeldverfahren eingeleitet“, erklärt Munser. Im Jahr 2024 seien bei fünf durchgeführten Verfahren lediglich 400 Euro eingenommen worden.

Insgesamt seien auch nur wenige Beschwerden über im Stand laufen gelassene Motoren im Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei eingegangen, sagt der Stadtsprecher. Das Ahnden dieser Beschwerden sei dann in den seltensten Fällen von Erfolg gekrönt, da bei den Kontrollen vor Ort im Regelfall das rechtswidrige Verhalten nicht mehr vorliege und deshalb ein Bußgeldverfahren nicht eingeleitet werden kann.