Das ändert sich im Oktober

In Wiesbaden wird das Krankenhaus erweitert, es gibt eine neue Zahlungsmethode über Payback und neue Regelungen für Winterreifen. Was sich sonst noch ändert, verraten wir euch hier.

Das ändert sich im Oktober

Der Oktober hat begonnen und somit kommen auch einige Änderungen. Hier erfahrt ihr, was euch jetzt erwartet.

Neubau der HSK

Der Neubau der „Helios Dr. Horst Schmidt Kliniken“ ist fertiggestellt und soll ab dem 7. Oktober vollständig genutzt werden können. Die Teile des Krankenhauses, die unabhängig von Patienten sind, sind bereits umgezogen. Ungefähr 30 Fachabteilungen ziehen planmäßig nacheinander um. Zuletzt folgen die aktuellen Patienten im Krankenhaus. In der bestehenden Übergangsphase findet der Krankenhausbetrieb im Alt- sowie im Neubau statt. Der Umzug der Intensivstation wird von einem Notfallteam begleitet. Alle planbaren Behandlungen von Patienten werden auf die Zeit nach dem Umzug gelegt, damit die Stationen nicht während des Umzugs voll belegt sind.

Weitere Infos dazu findet ihr hier:

Payback PAY als neue Bezahlmöglichkeit in Deutschland

Payback bietet seit Dienstag, 1. Oktober, eine neue Bezahlmöglichkeit in Deutschland an. In der Payback-App kann ab sofort die Kreditkarte hinterlegt und ein QR-Code erstellt werden. Somit können Nutzer in ausgewählten Geschäften mit dem Smartphone über „Payback PAY“ bezahlen. Zusätzlich können Punkte über das Smartphone gesammelt und eingelöst werden. Reichen die Punkte nicht aus, wird der Restbetrag direkt über das Bankkonto abgebucht. Das Bezahlen kann mit einem PIN, Gesichtserkennung oder Fingerabdruck in der App gesichert werden.

Neue Regelungen für Winterreifen

Seit dem 1. Oktober gelten neue Regelungen für die Nutzung von Winterreifen. Das Ziel dieser Maßnahme ist mehr Sicherheit auf deutschen Straßen. Bei winterlichen Verhältnissen darf in Deutschland nur noch mit Reifen mit dem Alpine-Symbol gefahren werden. Dieses Symbol besteht aus einer Schneeflocke in einem Berg. Reifen, die mit „M+S“ – für Matsch und Schnee – gekennzeichnet sind, sind rechtlich nicht mehr geschützt. Bei diesen Reifen wird kein offizieller Test zur Wintertauglichkeit durchgeführt.

Die „M+S“-Reifen werden im Handel bereits nicht mehr angeboten, nun ist es aber auch verboten, bei winterlichen Verhältnissen mit ihnen zu fahren. Wer trotzdem mit den Reifen fährt, muss mit einer Geldstrafe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ist man mit den Reifen an einem Unfall beteiligt, kann die Geldstrafe höher ausfallen und der Anspruch auf Versicherungsschutz wird verwehrt.

BAföG-Reform ab Oktober

Ab Oktober bekommen BAföG-Empfänger mehr Geld. Nach einem Beschluss vom 24. Juli werden die Grundbedarfssätze und die Wohnpauschale zum Wintersemester angehoben. Dementsprechend wird auch die Kranken- und Pflegeversicherung angepasst. Die Bürokratie soll vereinfacht und reduziert werden und das neue Gesetz soll für schnellere Bearbeitungszeiten sorgen. Die Freibeträge für Eltern und Lebensgefährten werden erhöht und die Regelungen für das eigene Einkommen geändert. Man darf nun den Umfang eines Minijobs hinzuverdienen, ohne dass es auf den BAföG-Anspruch angerechnet wird.

Ab sofort wird auch ein Flexibilitätssemester eingeführt, in dem man ohne Begründung ein Semester länger gefördert wird. Die Frist für einen Uniwechsel wird ebenfalls verlängert. Erstmals wird es auch eine Studienhilfe geben, die junge Leute aus einkommensschwachen Haushalten eine Einmalförderung von 1000 Euro bietet, ohne eine Rückzahlung zu fordern.