Das ändert sich im Dezember

Neue Fahrpläne, erhöhtes Bürgergeld, Aus für die Energiepreisbremse: Wir zeigen euch die wichtigsten Änderungen zum Jahresende.

Das ändert sich im Dezember

Das Jahr neigt sich langsam dem Ende zu, trotzdem werden nun noch einige Neuerungen eingeführt. Welche die wichtigsten sind, listen wir euch hier auf.

Fahrplanänderungen

Die Deutschen Bahn stellt ihren neuen Jahresfahrplan 2023/2024 vor, der ab dem 10. Dezember gelten wird. Dazugehört unter anderem schnellere und häufigere Verbindungen von Berlin bis in die Metropolen, neue Direktverbindungen und erweiterte Fahrangebote für die Regionen und mehr Nachtverbindungen. Außerdem sollen nach und nach mehr Fahrzeuge zum Einsatz kommen.

Die Mainzer Mobilität kündigte ebenfalls einen Fahrplanwechsel an, der zum 10. Dezember in Kraft treten soll. Dabei wird das Busangebot an einigen Stellen im Netz ausgeweitet, unter anderem in Wiesbaden. So wird die Linie 74 über Wiesbaden-Biebrich hinaus über die Biebricher Allee bis zum Wiesbadener Hauptbahnhof verlängert. Unter anderem werden Fahrten auf der Linie 9 morgens vom Hauptbahnhof zum Duesbergweg angeboten, die Linien 50 und 51 werden gegen 4:15 Uhr zusätzliche Fahrten ab Finthen in Richtung Hauptbahnhof anbieten und die Linie 59 ist montags bis freitags tagsüber ab acht Uhr wieder alle 30 Minuten unterwegs. Mehr Informationen zu den Bus- und Bahnlinien findet ihr hier.

Telefonische Krankschreibung

Während der Corona-Krise gab es die Möglichkeit, Krankschreibungen per Telefon zu erhalten. Diese Option hat Arztpraxen entlastet und die Infektionsübertragen in den Wartezimmern wurde dadurch reduziert. Nun soll die telefonische Krankschreibung wieder zugelassen werden, jedoch für Krankheiten ohne schwere Symptome. Darüber hinaus sollten die Patienten in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll dazu eine Richtlinie bis zum 31. Januar 2024 ausarbeiten.

Bereits jetzt sind Krankschreibungen in bestimmten Fällen per Videosprechstunde möglich.

Erhöhtes Bürgergeld

Zum Jahresanfang bekommen Menschen, die auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen sind, mehr Geld. Der Bundesrat hat einer dementsprechenden Verordnung des Bundessozialministeriums abschließend zugestimmt.

Um zwölf Prozent wird der Regelsatz zum 1. Januar steigen, ebenso die Beträge für den persönlichen Schulbedarf. Auch die Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz werden entsprechend angepasst, sofern diese als Geldleistungen gewährt werden. Die Regelbedarfe wurden aufgrund der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten und Energiepreise neu berechnet. Im Einzelnen bedeutet das:

  • Der Regelsatz für Alleinstehende/Alleinerziehende steigt von 502 Euro auf 563 Euro.

  • Bei Paaren mit Partner oder in einer Bedarfsgemeinschaft liegt der Regelsatz bei 506 Euro statt 451 Euro.

  • Volljährige in Einrichtungen bekommen 451 Euro statt 402 Euro.

  • Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahre erhalten 51 Euro mehr, also 471 Euro.

  • Pro Kind im Alter von 6 bis 13 Jahren erhält man nun 390 Euro statt 348 Euro, pro Kind im Alter von 0 bis 5 steigt der Regelsatz von 318 Euro auf 357 Euro.

  • Das Bürgergeld wird schon am 29. Dezember ausgezahlt.

  • Die Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf ist Teil des sogenannten Bildungspakets. Im ersten Schulhalbjahr erhöht sich der Bedarf von 116 Euro auf 130 Euro, im zweiten von 58 Euro auf 65 Euro. Zum Schulbedarf zählen unter anderem Füller, Malstifte, Taschenrechner und Hefte.

Anhebung der Mindestlöhne für Pflegekräfte

Am 1. Dezember wird der Mindestlohn für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen erhöht. Pflegehilfskräfte erhalten nun 14,15 Euro statt 13,90 Euro. Bei den qualifizierten Pflegehilfskräften steigt der Mindestlohn von 14,90 Euro auf 15,25 Euro, Pflegefachkräfte erhalten 18,25 Euro statt 17,65 Euro.

Die Pflegearbeit in Privathaushalten fällt nicht unter den speziellen Pflegemindestlohn, sondern unter den gesetzlichen Mindestlohn, der bei zwölf Euro pro Stunde liegt.

Aus für Energiepreisbremse

Die Energiepreisbremse wird nur noch bis 31. Dezember gelten. Bundeskanzler Scholz (SPD) sagte dazu in einer Regierungserklärung: „Inzwischen sind überall in Deutschland wieder Strom- und Gastarife verfügbar, die zwar deutlich höher liegen als vor der Krise, aber meist unterhalb der Obergrenzen, die wir für die Preisbremsen gezogen haben, und ebenfalls spürbar unterhalb der Preise im vergangenen Herbst und Winter. Unsere Gasspeicher haben wir zudem so gut gefüllt, dass wir nicht mit plötzlichen Preissprüngen rechnen.“

Neue Regeln für Winzer

Ab dem 8. Dezember sollen neue Regeln für Wein- und Sektetiketten gelten. Diese müssen von da an sämtliche Angaben zu Nährwerten, Zusatzstoffen und Allergenen ausweisen. Die Kennzeichnungspflicht gilt für Flaschen, Preislisten und Onlineshops. Jeder Erzeuger hat die Wahl, die Angaben direkt am Etikett aufzulisten oder sie mit einem QR-Code online zu Verfügung zu stellen.

Google räumt auf

Ab dem 1. Dezember werden private Google-Konten, die länger als zwei Jahre inaktiv sind, endgültig gelöscht. Grund dafür ist, dass inaktive Konten in den Augen von Google ein Sicherheitsrisiko darstellen. Bevor die Löschung durchgeführt wird, werden die jeweiligen Kontoinhaber von Google via Email kontaktiert.