Wegen der hohen Waldbrandgefahr hat die Landeshauptstadt Wiesbaden ein absolutes Grillverbot für alle öffentlichen Grillplätze erlassen. Wie die Stadt mitteilt, gilt für die kommende Woche (ab dem 20. Juli) weiterhin die Waldbrand-Warnstufe 4.
Die Grillplätze in und am Wald waren bereits zuvor aufgrund der Trockenheit geschlossen worden. Das neue Verbot weitet diese Regelung nun auf die restlichen öffentlichen Grillplätze aus und schließt auch die Nutzung von Gasgrills oder ähnlichen Geräten mit ein. Zum Schutz des Waldes ist das Rauchen dort ganzjährig verboten. Die Stadt kündigte an, dass Ordnungskräfte die Einhaltung der Verbote auf den Plätzen verstärkt kontrollieren werden.
Strenge Auflagen für Veranstalter und Gastronomie
Auch für Veranstalter gelten besondere Regeln. Das Grillen mit Kohlegrills sowie in Pavillons oder Zelten ist verboten. Eine Ausnahme bilden Foodtrucks oder Anhänger mit festem Boden. Veranstalter müssen zudem Stellflächen für Fahrzeuge bewässern und zusätzliche Löschmittel wie Feuerlöscher oder gefüllte Wassereimer bereithalten. Gegebenenfalls sind auch Grasflächen vor Veranstaltungsbeginn zu wässern.
Grundsätzlich ist auch das Abbrennen von Feuerwerk oder Pyrotechnik verboten. Ausnahmen müssen mit dem Umweltamt abgestimmt werden. Für Gaststätten und Kleingärten, die sich in einer Entfernung von bis zu 100 Metern zum Wald befinden, gilt ebenfalls, dass keine Feuer oder Pyrotechnik entzündet werden dürfen.
So funktionieren die Warnstufen
Die Einschätzung der Gefahr erfolgt über den Waldbrandgefahrenindex (WBI) und den Grasland-Feuer-Index (GFI). Diese beschreiben das Brandrisiko auf einer Skala von 1 (sehr gering) bis 5 (sehr hoch) und dienen den Behörden als Grundlage für Warnungen.
Je nach Stufe werden unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. Während bei den Stufen 1 und 2 keine besonderen Vorkehrungen nötig sind, werden bei Stufe 3 die Waldgrillplätze geschlossen. Die nun ausgerufene Stufe 4 führt zu einem generellen Grillverbot auf öffentlichen Plätzen. Bei Stufe 5 kämen zu dem Grillverbot noch strengere Auflagen für Veranstalter hinzu.