Was früher nur nach mehreren Gutachten und einem teilweise jahrelangen Prozess möglich war, soll bald einfacher gehen: Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz können trans und nicht binäre Personen ihren Namen und Geschlechtseintrag ab dem 1. November beim Standesamt ändern lassen. Auch in Wiesbaden kann man sich ab sofort für eine solche Änderung anmelden.
Anmeldung im Bürgerserviceportal
Wie die Stadt Wiesbaden mitteilt, ist die Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags auch online möglich. Im Bürgerserviceportal findet ihr einen Vordruck, das ausgefüllte Formular könnt ihr anschließend im digitalen Briefkasten einreichen.
Mit der Anmeldung allein kann der Geschlechtseintrag allerdings nicht geändert werden. Nach der Anmeldung müsst ihr zunächst eine dreimonatige Frist abwarten und dann eine persönliche Erklärung beim Standesamt oder einer Ortsverwaltung abgeben. Erst dann werden die Änderungswünsche ins Geburtenregister eingetragen. Einen Termin dafür könnt ihr ab dem 1. November ausmachen.
Stadtspitze freut sich über Gesetzesänderung
„Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird das diskriminierende Transsexuellengesetz endlich Geschichte“, sagt Ordnungsdezernentin Maral Koohestanian (Volt). „Es freut mich besonders, dass wir nun ein Gesetz haben, das das Recht auf Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellt und Menschen ermöglicht, ihre Geschlechtsidentität frei und ohne unnötige Hürden zu leben.“
Auch Christiane Hinninger (Grüne), Wiesbadens Bürgermeisterin und zuständig für die Gleichstellung, äußert sich erfreut über die Gesetzesänderung. „Die Teilnehmenden an unseren Gesprächsrunden mit der LSBT*IQ-Community haben lange genug gewartet, bis die Bundesregierung wichtige Forderungen umgesetzt hat.“
Weitere Fragen zur Änderung des Geschlechtseintrags und Terminwünsche könnt ihr per E-Mail an die Stadt Wiesbaden richten: namen@wiesbaden.de. Das Bürgerserviceportal findet ihr hier.