Weil die Inzidenzen in Hessen sinken, haben Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) einen Stufenplan vorgelegt, mit dem schrittweise Lockerungen der Corona-Regeln in Kraft treten werden. Das betrifft alle Landkreise und Städte, in denen die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen bei unter 100 liegt und die Bundesnotbremse somit nicht mehr greift.
„Mit unserem Stufenplan geben wir der Bevölkerung vor allem in Bereichen wie den Kindertagesstätten, den Schulen, dem Einzelhandel, dem Hotelgewerbe, der Gastronomie, der Kulturbranche und dem Sport konkrete und wichtige Öffnungsperspektiven für die kommenden Monate“, sagten Bouffier und Al-Wazir. „Gleichzeitig zeigen wir, dass wir weiter verantwortungsvoll und besonnen vorgehen, denn natürlich ist uns bewusst: Die dritte Welle ist noch nicht vorbei.“
Neue Maßnahmen ab 17. Mai
Wie der Regierungschef erklärte, sollen die neuen Maßnahmen in einer ersten Stufe in den Landkreisen oder kreisfreien Städten greifen, die an oder ab dem 17. Mai nicht mehr unter die Beschränkungen der Bundesnotbremse fallen. Bei der Ermittlung werden auch die Tage vor Inkrafttreten der Verordnungsänderung berücksichtigt. Eine zweite Stufe sieht weitere Lockerungen vor, falls die Inzidenz nach der Stufe 1 weitere 14 aufeinanderfolgende Tage unter 100 oder sobald sie fünf aufeinanderfolgende Tage lang unter 50 liegt.
Die Regelungen umfassen viele Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens, beispielsweise die Kindertagesstätten und die Schulen. An diesen könnten ab einem entsprechenden Inzidenzwert von unter 100 die Klassen 1 bis 6 sowie die Abschlussklassen Präsenzunterricht und die Klassen 7 bis 11 Wechselunterricht erhalten. Die Stufe 2 sieht für alle Jahrgänge Präsenzunterricht mit einer Testpflicht zwei Mal pro Woche vor. „Damit schaffen wir für Schülerinnen und Schüler ein Stück weit den normalen Schulalltag, welchen sie so lange entbehren mussten. Gleichzeitig bietet diese Lockerung eine große Entlastung für die Eltern“, so Bouffier. Auch für die Gastronomie- und Hotelbranche sind Lockerungen vorgesehen.
Die Stufen im Überblick:
Stufe 1 greift ab dem 17. Mai in Landkreisen und Städten, die am oder ab dem 17. Mai nicht mehr unter die Bundesnotbremse fallen. Stufe 2 greift in Landkreisen und Städten, in denen die Inzidenz nach Stufe 1 weitere 14 Tage unter 100 ist oder sobald die Inzidenz fünf Tage unter 50 liegt.
Kontaktregelungen
Stufe 1: Zwei Haushalte (plus Geimpfte/Genesene)
Stufe 2: Zwei Haushalte oder 10 Personen (Geimpfte/Genesene/Kinder U14 zählen nicht mit)
Einkaufen / Einzelhandel
Stufe 1: Erweiterter täglicher Bedarf: wie bislang
Übriger Einzelhandel: „Click and meet“, medizinische Maske, aktueller Test wird empfohlen
Stufe 2: Alle Geschäfte geöffnet mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht, aktueller Test wird empfohlen
Gastronomie/Tourismus
Stufe 1: Außengastronomie – mit Auflagen – geöffnet: aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten sind Voraussetzung. Clubs & Diskotheken: Öffnung als Außen-Gastronomie möglich. Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze – unter Auflagen – geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Frühstücksräume. Auslastung max. 60 Prozent, Test bei Anreise + 2x pro Woche
Stufe 2: Gastronomie in Innenräumen mit Auflagen geöffnet: aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten sind Voraussetzung. Im Außenbereich ebenfalls mit Auflagen geöffnet: Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten sind Voraussetzung. Ein aktueller Test wird empfohlen. Clubs und Diskotheken können als Bar/Gastronomie öffnen. Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze sind unter Auflagen geöffnet: in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen liegt die maximale Auslastung bei 75 Prozent, Test bei Anreise + 2x pro Woche ist Voraussetzung.
Sport
Stufe 1: Entsprechend der Kontaktregeln möglich. Fitnessstudios (mit Kontaktdatenerfassung, aktuellem Test und Terminvereinbarung) sind geöffnet, Schwimmbäder geschlossen. Gruppensport für Kinder (bis einschließlich 14) ist wie bisher möglich
Stufe 2: Mannschaftssport – mit Hygieneauflagen – möglich. Aktueller Test empfohlen. Schwimmbäder sind geöffnet.
Kultur und Freizeit
Stufe 1: Zoos, Freilichtmuseen, Freizeitparks dürfen Außenbereiche öffnen - mit Auflagen und Anmeldung. Museen, Schlösser und Zoos dürfen ihren Innenbereich mit Anmeldung und medizinscher Maske öffnen. Ein Test wird empfohlen.
Stufe 2: Die Einrichtungen sind mit Auflagen geöffnet (auch Innenräume von Freizeitparks). Ein Aktueller Test wird empfohlen.
Veranstaltungen
Stufe 1: Drinnen: Nur zu bestimmten Zwecken mit Auflagen möglich (insbesondere beruflich, Gottesdienste, öffentliches Interesse). Draußen: Mit bis zu 100 (ungeimpften) Personen möglich. Es gelten strenge Auflagen: Kontaktdaten, aktueller Test, etc. Mehr Teilnehmer im Einzelfall möglich.
Stufe 2: Drinnen: Mit bis zu 100 (ungeimpften) Personen und unter Auflagen möglich: Aktueller Test, Kontaktdatenerfassung, etc. Mehr Teilnehmer im Einzelfall möglich. Draußen: Bis 200 (ungeimpfte) Personen, aktueller Test wird empfohlen.
Dienstleistungen / Körperpflege
Stufe 1: Mit Auflagen geöffnet: Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung + aktueller Test
Stufe 2: Mit Auflagen geöffnet: Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung + aktueller Test empfohlen
Kita
Stufe 1 und 2: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
Schule
Stufe 1: Klasse 1-6: Präsenz, Klasse: 7-11 Wechsel, Abschlussklassen: Präsenz + Testpflicht: 2 x pro Woche
Stufe 2: Alle: Präsenzunterricht, Testpflicht: 2x pro Woche
Weitere Infos findet ihr hier.