Immer mehr KO-Tropfen-Taten in Hessen

Die Zahl der Straftaten mit KO-Tropfen in Hessen steigt. Sozialministerin Hofmann fordert nun, eine Gesetzeslücke zu schließen und Täter härter zu bestrafen.

Immer mehr KO-Tropfen-Taten in Hessen

Hessens Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) hat sich für einen besseren gesetzlichen Schutz vor Straftaten mit sogenannten KO-Tropfen ausgesprochen. Sie verwies auf die steigende Zahl der registrierten Fälle und forderte Änderungen im Strafgesetzbuch.

Bisher werden Sexualdelikte, bei denen KO-Tropfen zum Einsatz kommen, nicht schwerer bestraft als Taten ohne deren Verwendung. „Die Wehrlosigkeit der Betroffenen wird gezielt ausgenutzt, oftmals mit gravierenden Folgen für Betroffene, körperlich, psychisch und sozial. Gerade diese gezielte Ausnutzung der Wehrlosigkeit macht diese Taten besonders erschütternd“, so die Ministerin.

Allein in Hessen wurden im Jahr 2024 insgesamt 79 Straftaten unter Einsatz von KO-Tropfen registriert. Das ist der höchste Wert der vergangenen Jahre. Zum Vergleich: 2020 waren es 32 Fälle, 2023 bereits 67. Experten gehen zudem von einer hohen Dunkelziffer aus. „Das zeigt: Es handelt sich nicht um vereinzelte Vorfälle. KO-Tropfen sind ein ernstzunehmendes Phänomen und der Handlungsbedarf ist groß“, so Hofmann weiter.

Hessen fordert Nachbesserungen am Gesetz

Hessen hatte die Forderung nach einem gesetzlichen Lückenschluss bereits auf der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen eingebracht, woraufhin alle Bundesländer dem Vorschlag einstimmig folgten. Vergangenes Jahr brachte der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag ein.

Hofmann begrüßt den Vorstoß, sieht aber Nachbesserungsbedarf. „Wir unterstützen den Gesetzentwurf der Bundesregierung ausdrücklich, sehen aber Nachbesserungsbedarf. Es dürfen keine neuen Schutzlücken entstehen“, erklärte die Ministerin. So müsse dem häufig zeitverzögerten Ablauf der Tat Rechnung getragen werden. Strafbar solle nicht nur das Ausnutzen der wehrlosen Lage sein, sondern bereits die Verabreichung der Substanz an sich.

Zudem seien eindeutige Begrifflichkeiten im Gesetz nötig, um Probleme bei der Auslegung zu vermeiden. Laut Hofmann könne das Problem aber nicht allein durch die Strafverfolgung gelöst werden. Auch Präventions- und Täterarbeit müssten in diesem Zusammenhang mitgedacht werden.