Nach Pressebericht: Stadt Wiesbaden erstattet Anzeige wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen

Nach einem Bericht in der F.A.Z. bestehe der Verdacht, dass Informationen innerhalb der Stadtverwaltung an Unbefugte weitergegeben wurden.

Nach Pressebericht: Stadt Wiesbaden erstattet Anzeige wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen

Die Stadtverwaltung Wiesbaden hat Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Es bestehe der Verdacht, dass innerhalb der Verwaltung Inhalte an unbefugte Dritte weitergegeben wurden.

Anlass ist laut der Stadt Wiesbaden ein Bericht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Am 28. Februar wurde hier ein Artikel veröffentlicht, in dem „vertrauliche Informationen aus einem internen, der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Bericht der Konzernrevision zur Netzwerksicherheit der WIVERTIS GmbH enthalten waren“, heißt es in einer Mitteilung. Der Titel des Artikels lautete: „Wiesbadens IT-Infrastruktur – Gravierende Sicherheitslücken entdeckt“.

Die Inhalte in dem Artikel seien nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich gewesen. Daher bestehe der Verdacht, dass „eine unbefugte Weitergabe durch eine oder mehrere Personen innerhalb der Verwaltung, städtischer Gremien oder sonstiger Dritter an die FAZ erfolgte.“

Amtliches Geheimnis unbefugt an Dritte weitergegeben?

Dezernentin Maral Koohestanian (Volt), Vorsitzende des Aufsichtsrats der WIVERTIS GmbH, habe daher im Namen der Landeshauptstadt Wiesbaden Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen (Paragraf 353b StGB) sowie aller weiteren in Betracht kommenden Straftatbestände gestellt.

Nach Paragraf 353b StGB mache sich strafbar, wer ein amtliches Geheimnis unbefugt an Dritte weitergibt, wenn dies den Interessen des Staates oder einer öffentlichen Stelle erheblich schaden könne. „Wir werden intern prüfen, wie es zu der Weitergabe vertraulicher Informationen kommen konnte und die erforderlichen Maßnahmen einleiten“, so Koohestanian.