Die Stadt Wiesbaden plant eine erneute Anhebung der Grundsteuer. Wie der Wiesbadener Kurier berichtet, wurde nun im Finanzausschuss über eine rückwirkende Erhöhung zum 1. Januar 2026 beraten.
Hintergrund ist die bundesweite Grundsteuerreform, die seit Anfang 2025 in Kraft ist. Die Stadt habe die Reform auf Empfehlung des Landes Hessen eigentlich „aufkommensneutral“ umsetzen wollen. Das bedeutet, dass die Gesamteinnahmen für die Stadt durch die Steueränderung gleich bleiben sollten. Dieses Ziel sei jedoch verfehlt worden.
Laut Stadtverwaltung hätten nachträgliche Korrekturen bei fehlerhaften Grundsteuererklärungen durch das Finanzamt zu geringeren Einnahmen geführt. Ohne eine Anpassung der Steuersätze drohe der Stadt Wiesbaden nach Angaben der Kämmerei ein jährlicher Verlust von rund 2,1 Millionen Euro.
Drei Optionen für höhere Steuersätze
Um die Einnahmeverluste auszugleichen, müssten die Hebesätze demnach von 341 auf 390 Prozent für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und von 690 auf mindestens 713 Prozent für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) steigen. Die Stadtverordneten sollen über drei verschiedene Varianten entscheiden.
Eine Option sehe eine vollständig aufkommensneutrale Anpassung vor. Zwei weitere Varianten würden der Stadt durch die Anwendung sogenannter Nivellierungshebesätze jährliche Mehreinnahmen von rund 1,5 Millionen Euro bringen. Die endgültige Entscheidung muss die Stadtverordnetenversammlung treffen.
Stadt hält Vorgehen für rechtens
Dass die finanzielle Lücke erst jetzt bekannt wurde, begründet die Stadt damit, dass das tatsächliche Ausmaß der Verluste erst nach Abschluss des Haushaltsjahres 2025 erkennbar geworden sei. In einer von Stadtkämmerer Hendrik Schmehl (SPD) unterzeichneten Vorlage heiße es, die Grundsteuer sei eine zentrale Einnahmequelle. Ohne eine rückwirkende Anpassung würden erhebliche Haushaltslücken entstehen.
Rechtlich sehe die Stadt die rückwirkende Erhöhung als zulässig an. Die Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform seien seit Jahren öffentlich bekannt gewesen, weshalb Bürger mit möglichen Änderungen hätten rechnen müssen.