Unterbezahlte Pflegekräfte? Nicht im GPR Klinikum in Rüsselsheim!

Die Pflege steht oft im Fokus der Berichterstattung. Schlechte Bezahlung und Arbeitsbedingungen sind nur zwei von vielen Themen, die immer wieder auf Kritik stoßen. Das GPR Klinikum möchte jetzt mit Vorurteilen aufräumen.

Unterbezahlte Pflegekräfte? Nicht im GPR Klinikum in Rüsselsheim!

Worum geht es eigentlich?

In der Debatte um die Pflege in Deutschland kursiert oft die Behauptung, das Pflegepersonal in Deutschland sei generell unterbezahlt und schlechten Arbeitsbedingungen ausgesetzt. Es wird hierbei jedoch vernachlässigt, dass die Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche hierzulande sehr uneinheitlich sind. Generelle Aussagen sind also nicht möglich. Es existieren oftmals gravierende Unterschiede in der Entlohnung sowie bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen zwischen den öffentlichen, privaten und kirchlichen oder frei-gemeinnützigen Einrichtungen.

Das GPR Klinikum in Rüsselsheim hat als kommunales Krankenhaus und als Teil einer gemeinnützigen GmbH große Vorteile. Im Gegensatz zu Krankenhäusern von privaten Trägern ist das GPR Klinikum nicht auf Gewinnmaximierung ausgerichtet und muss keine Renditen an Aktionäre auszahlen. Dadurch können Überschüsse immer wieder in das eigene Haus reinvestiert werden. Das GPR Klinikum investiert jährlich mehr als 2 Millionen Euro in die Verbesserung der medizinischen Infrastruktur und sorgt damit für eine stetige Weiterentwicklung der Versorgung und damit auch Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Personals.

Bindung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Des Weiteren ist das GPR Klinikum an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gebunden. Beschäftigte im öffentlichen Dienst profitieren von geregelten Arbeitszeiten, einer fairen Bezahlung, tarifvertraglich geregelten Arbeitsbedingungen sowie einer breiten Palette an Weiterbildungsmöglichkeiten. Möglich wird dies durch eine flächendeckend hohe Tarifbindung der kommunalen Arbeitgeber. Zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes trägt neben der Arbeitsplatzsicherheit auch ein Anspruch der Beschäftigten auf eine tarifvertraglich geregelte betriebliche Altersversorgung bei, der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes.

Darüber hinaus haben Beschäftigte, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten, mehr Urlaub. Sie können ab 2022 von bis zu insgesamt 39 Tagen Urlaub profitieren – zu den üblichen 30 Tagen Erholungsurlaub kommen bis zu neun Tage Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit hinzu (ab 2022 ist bei einer 5-Tage-Woche ein Gesamturlaub von bis zu 40 Tagen zulässig).

Kontinuierliche Entgeltsteigerungen

Die Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst profitieren von regelmäßigen Entgeltsteigerungen – eines von vielen Ergebnissen von Tarifverhandlungen. So ist das Tabellenentgelt der Pflegebeschäftigten in den kommunalen Krankenhäusern, insbesondere in den Entgeltgruppen P 5 bis P 9, seit 2010 um mehr als 36 Prozent gestiegen und hat damit zu erheblichen Reallohnzuwächsen geführt.

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst erfahren neben den Entgelterhöhungen aus Tarifverhandlungen auch eine transparente und planbare Gehaltsentwicklung durch berufsjahrabhängige Entwicklungsstufen. Nach 15 Jahren haben die Beschäftigten die höchste Entwicklungsstufe erreicht. Eine Pflegefachkraft hat so in der Spitze ohne Zulagen ein Gehalt von fast 3.600 Euro und kann einschließlich entsprechender Zulagen und Zuschläge im Jahr mehr als 50.000 Euro verdienen.

Wer verdient wie viel?

Eine Pflegekraft mit sieben Berufsjahren (Entgeltgruppe P 7 Stufe 4) hat bis März 2021 monatlich 3.399,54 Euro brutto verdient, ab April 2021 monatlich 3.569,54 Euro und ein Jahr später 3.679,29 Euro. Eine Intensivpflegekraft mit 15 Berufsjahren (Entgeltgruppe P 8 Stufe 6) verdient ab April 2022 monatlich 4.218,50 Euro und eine Intensivpflegekraft mit Fachweiterbildung (Entgeltgruppe P 9 Stufe 6) monatlich bis 4.373,77 Euro.

Die Arbeitsmöglichkeiten in der Pflege des öffentlichen Diensts sind sehr breit gefächert und reichen von Pflegehelfern/ Pflegehelferinnen mit mind. einjähriger sowie Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/ -pflegern mit dreijähriger Ausbildung bis hin zu Beschäftigten mit entsprechenden Zusatzqualifikationen sowie mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung.

„Ich bin froh, dass wir mit der Tarifbindung unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gute Bedingungen bieten können“. Unser Tarif wird als „Goldstandard“ angesehen“, so GPR Pflegedirektor Benno Schanz.