So viele Wiesbadener wollen Geschlecht und Namen ändern

Ab dem 1. November können dank dem neuen Selbstbestimmungsgesetz Geschlecht und Name einfacher geändert werden. In Wiesbaden gibt es bereits etliche Anträge.

So viele Wiesbadener wollen Geschlecht und Namen ändern

Mit wenigen Hürden soll es künftig möglich sein, seinen Namen und sein Geschlecht offiziell beim Standesamt ändern zu lassen. Dann tritt ein neues Gesetz in Kraft, das „Selbstbestimmungsgesetz“ (SBGG).

Statt Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse vorzulegen, reicht es dann aus, eine „Erklärung mit Eigenversicherung“ abzugeben. Damit versichert man, dass der gewählte Geschlechtseintrag sowie der beantragte Vorname der „eigenen Geschlechtsidentität“ am besten entspricht. Außerdem muss man versichern, die Folgen dieser Änderungen verstanden zu haben. Voraussetzung ist, dass der Vorname – ob man ihn nun behält oder neu wählt – zum Geschlecht passt.

Drei Monate vorher muss die Änderung im Standesamt angemeldet werden, dann gibt es einen persönlichen Termin. Das bedeutet: Seit August können bereits Anträge gestellt werden. Beim Standesamt Wiesbaden haben bereits 98 Menschen eine Änderung angemeldet, teilt die Stadtpressestelle auf Merkurist-Anfrage mit. Dabei würden die derzeit weiblichen Personen leicht überwiegen (53 Prozent).

Geschlechtseintrag ohne großen Aufwand und Kosten ändern lassen

Durch das Gesetz soll es vor allem transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen ermöglicht werden, ohne großen Aufwand und Kosten ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen: in weiblich, männlich oder divers. Alternativ kann er auch gestrichen werden. Auffällig ist die Altersstruktur: Laut der Stadt Wiesbaden sind laut Stadt die meisten Personen, die bisher eine Erklärung zur Änderung ihres Geschlechts angemeldet haben, zwischen 20 und 27 Jahre alt.

Wie lange es letztendlich dauert, bis die Änderung offiziell ist, hänge davon ab, bei welchem Standesamt die Erklärung abgegeben wurde. „Ist eine Person in Wiesbaden geboren und gibt die Änderung nach dem SBGG beim Standesamt Wiesbaden ab, dann wird die Änderung mit dem selben Tag wirksam“, erklärt die Pressesprecherin. Ist man in einer anderen Stadt geboren, werde die Erklärung jedoch erst wirksam, wenn sie beim zuständigen Standesamt eingegangen sei.

In der Wiesbadener Stadtverwaltung habe man bereits damit gerechnet, dass das Interesse im August hoch sein werde. Vermutlich, so heißt es, würden Anfang November, mit Inkrafttreten des Gesetzes, vermehrt Anmeldungen dort eingehen.

Das Bundesfamilienministerium rechnet mit 4000 Anträgen pro Jahr, doch diese Zahl wird wohl überschritten werden. Denn laut der Deutschen Presse-Agentur sind allein in Berlin bereits 1200 Einträge bei den Standesämtern eingegangen (Stand: 25. Oktober).