Seit Montag (30. Juni) gilt am Platz der Deutschen Einheit in Wiesbaden kein Alkoholverbot mehr. Das teilt die Stadt mit.
Das Rechtsamt der Stadt Wiesbaden kam nach einer Prüfung im Juni zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine weitere Allgemeinverfügung nicht mehr gegeben sind. Grund dafür sei, dass sich aus den vorliegenden Stellungnahmen der Landes- und Stadtpolizei keine konkrete Gefahr ableiten lasse.
Das Alkoholverbot war in Form einer Allgemeinverfügung nach Paragraf 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erlassen worden. Als Ermächtigungsgrundlage diente Paragraf 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Dieser Paragraf setzt eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung voraus.
Stadt beobachtet Lage weiter
Die Stadt kündigt an, gemeinsam mit den Polizei- und Ordnungsbehörden sowie dem Präventionsrat die Lage am Platz der Deutschen Einheit weiter zu beobachten. Auch die Auswirkungen des ausgelaufenen Alkoholverbots sollen evaluiert werden.