Wird es wieder eine Lichtershow am Wiesbadener Kurhaus geben? Tatsächlich haben Stadt und Polizei entschieden, auch in diesem Jahr auf ein Feuerwerk zu verzichten. Ebenso gelten wieder strenge Regeln rund um das Kurhaus, was das Böllern betrifft.
Wie die Stadt Wiesbaden und das Polizeipräsidium Westhessen am Dienstag (16. Dezember) in einer gemeinsamen Mitteilung bekanntgaben, wird es in diesem Jahr eine Drohnenshow geben und damit die Lichtershow vom vergangenen Jahr ersetzen. Ziel sei es, den Wiesbadenern eine sichere und entspannte Feier rund um das „Bowling Green“ und in der Innenstadt zu ermöglichen. Das Sicherheitskonzept sei ähnlich wie im vergangenen Jahr. Dort habe es sich bereits bewährt.
Feuerwerks- und Taschenverbot in der Innenstadt
Ordnungsdezernentin Maral Koohestanian hat daher eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese verbietet Besuchern, im Bereich des „Bowling Greens“ Feuerwerkskörper mitzuführen und abzubrennen. Außerdem sind große Taschen, Rucksäcke und andere Behältnisse, die größer als DIN A4 sind, untersagt.
Das Verbot gilt für den Kaiser-Friedrich-Platz, den Bereich der Wilhelmstraße zwischen Kureck und Burgstraße, die Sonnenberger Straße zwischen Kureck und der Einmündung Leberberg sowie für das Areal, das von der Wilhelmstraße, den Kurhauskolonaden, dem Kurhaus und dem Hessischen Staatstheater umschlossen wird.
Hohe Polizeipräsenz und Kontrollen
Die Polizei wird ihre Präsenz erhöhen und verstärkt Kontrollen durchführen. Dazu gehören auch Durchsuchungen von Personen und mitgebrachten Gegenständen an den Rändern des Veranstaltungsbereichs. Außer uniformierten Einsatzkräften und einem privaten Sicherheitsdienst werden auch zivile Beamte unterwegs sein, um bei Vorkommnissen schnell reagieren zu können.
Besucher, die mit Feuerwerk oder größeren Taschen angetroffen werden, können abgewiesen werden. Die Verantwortlichen empfehlen, sich rechtzeitig auf den Weg zur Drohnenshow zu machen. Laut Stadt und Polizei will man so erreichen, dass die Besucher „unbeschwert die Drohnenshow vor dem Kurhaus genießen können“. Der Anspruch sei ein „Höchstmaß an Sicherheit“.