Die hessische Landesregierung hebt den Mindestabstand von 400 Metern zu Hochspannungsfreileitungen für neue Wohnbaugebiete auf. Wie das hessische Wirtschafts- und Wohnungsministerium mitteilt, soll dies den Kommunen mehr Spielraum geben und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum erleichtern.
Die bisherige Regelung schränkte die Kommunen und die Regionalplanung bei der Suche nach zusätzlichen Wohnbauflächen unnötig ein. Sie ging laut Ministerium deutlich über die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzvorgaben hinaus.
„Wer bezahlbaren Wohnraum schaffen will, muss Bauen einfacher machen. Wir wollen, dass mehr gebaut werden kann – schneller, pragmatischer und mit mehr Handlungsspielraum vor Ort“, so der hessische Wirtschafts- und Wohnungsminister Kaweh Mansoori. Die Änderung des Landesentwicklungsplans schaffe genau diese Flexibilität. „Das erleichtert die Entwicklung von Wohnraum, kann Grundstückskosten dämpfen und hilft dabei, mehr Wohnungen für die Menschen in Hessen zu schaffen.“
Mehr Spielraum für Kommunen
Mit der Neuregelung kommt die Landesregierung dem Wunsch zahlreicher Kommunen nach. Wenn mehr Flächen zur Verfügung stehen, kann dies laut Ministerium auch die Grundstückskosten senken. Die Träger der Regionalplanung können jedoch weiterhin eigene Abstandsvorgaben festlegen. Die Regelung gilt für neue Wohnbaugebiete sowie für Gebiete, in denen Gebäude wie Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gebaut werden sollen.
Nach einem Kabinettsbeschluss wird nun das Beteiligungsverfahren eingeleitet. Alle hessischen Kommunen und Landkreise sowie weitere Verbände und die Regierungspräsidien können eine Stellungnahme abgeben. Die Landesregierung will die Änderung des Landesentwicklungsplans noch in diesem Jahr beschließen.